Antrag Nr. 15/88: Finanzanlagen des LVR an sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten
Finanz- und Wirtschaftsausschuss, 10. Februar 2023
Beschlussvorlage:
1. Die Finanzanlagen des LVR werden zukünftig an Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit ausgerichtet.
Hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit sollen die in der EU-Taxonomie formulierten Kriterien angewendet werden. Investitionen in Atomenergie werden ausgeschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlagerichtlinie des LVR, soweit notwendig, nach diesen Vorgaben zu überarbeiten.
3. Die in der aktuellen Anlagerichtlinie formulierten Ziele Rentabilität, Sicherheit der Anlagen, Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, sowie die langfristige Sicherung der Beamtenversorgung bleiben erhalten und werden durch die Nachhaltigkeitskriterien ergänzt [siehe S. 3 der „Richtlinie zur Kapitalanlage beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) für den LVR-Fachbereich Finanzmanagement, Treasury-Management“].
Begründung:
Die Anlage finanzieller Mittel durch den LVR erfüllt wichtige Funktionen zur Sicherung seiner Aufgaben: Die Finanzanlagen sollen rentabel und sicher sein, das Geld soll verfügbar sein, wenn es benötigt wird, Aufgaben wie die Beamtenversorgung sollen langfristig gesichert sein. Der LVR wie die öffentliche Hand im Allgemeinen trägt aber mit der Auswahl ihrer Finanzanlagen eine besondere Verantwortung. Öffentliche Gelder sollten nur in Unternehmen fließen, in denen soziale und ökologische Mindeststandards gewährleistet werden.
Antrag Nr. 15/87: Informationen in Brailleschrift in LVR-Liegenschaften
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung Ausschuss für Inklusion
Beschlussvorlage:
Die Verwaltung wird beauftragt in allen Liegenschaften des LVRs neben der Schwarzschrift der Türbeschilderung eine Beschriftung mit gleichem Informationsumfangsgehalt in Brailleschrift anzubringen.
Begründung:
Mit dem Aktionsplan „Gemeinsam in Vielfalt“ gibt sich der Landschaftsverband in der Zielrichtung 5 die Aufgabe zur Barrierefreiheit in den Liegenschaften. Dies umfasst neben der baulichen Zugänglichkeit jedoch auch die eigenständige Möglichkeit von blinden oder stark seheingeschränkter Menschen, Räumlichkeiten selbstständig aufsuchen zu können. Hierzu bedarf es eines Leitsystems ebenso wie die Ausweisung der einzelnen Räumlichkeiten. Hierzu zählen Büro und Sozialräume ebenso wie Sanitärräume. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn diese ausreichend gekennzeichnet sind. Hier reicht jedoch nicht die bloße Zimmernummer in Braille aus. Alle notwendigen Informationen in Schwarzschrift müssen sich in Braille wiederfinden, um ein selbstständiges Bewegen im LVR zu verbessern. So könnte beispielsweise in der Zentralverwaltung durch entsprechende transparente Klebebeschriftungen auf den großen 15x19 cm großen Türschildern schnell und kostengünstig unnötige Barrieren abgebaut werden. Bei der jeweilig passenden Beschriftung sollte jedoch gemäß der „Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und den Verbänden von Menschen mit Behinderungen“ eine Beteiligung der Verbände stattfinden.
Ergänzungsantrag zum Antrag Nr. 15/35 Beteiligung an Kostenerhöhungen für das JobTicket
Haushalt 2022/2023
Beschlussvorlage:
Die Verwaltung sorgt für ein gemeinsames Jobticket für alle Beschäftigten beim LVR. Die Vorstände der LVR-Eigenbetriebe werden aufgefordert Jobtickets für ihre Einrichtungen zu akquirieren, sofern das noch nicht der Fall ist.
Begründung:
Die vom LVR in Auftrag gegebene Mobilitätsstudie (Vorlage-Nr. 14/304) empfiehlt nachdrücklich ein bezuschusstes bzw., kostenfreies Jobticket für die Beschäftigten des LVR und listet dafür Begründungen, die auch Verwaltung und Politik überzeugt haben. Die Maßnahmeempfehlungen der Mobilitätsstudie wurden allgemein befürwortet und sollten möglichst als „ein zukunftsweisender Baustein und eine wichtige Grundlage für das gesamte Mobilitätsmanagement des LVR als auch für den Beitrag des LVR zum Klimaschutz“ auf den gesamten LVR übertragen werden.
Durch den Umstieg auf Bahn und Bus von Beschäftigten kann besonders der Berufsverkehr morgens und abends auf der Straße entlasten werden. Nur mit einer stark steigenden Nutzung des ÖPNVs und der damit einhergehenden Mindernutzung im Individualverkehr ist eine nachhaltige Wende im Klimaschutz möglich. Aus diesem Grunde ist die Erhöhung der Zahl derer, die auf den ÖPNV umsteigen, mit allen Bemühungen zu unterstützten.
Ein Jobticket kann besonders bei einem immer stärker werdenden Fachkräftemangel in allen Bereichen des LVRs diesen in seiner Wahrnehmung bei Dritten als attraktiven Arbeitgeber stärken und zu einem modernen Employer Brandings beitragen. Es darf für die Beschäftigte nicht der Eindruck entstehen, dass ihnen die Möglichkeit der Nutzung eines Jobtickets vom Arbeitgeber im Vergleich zu Kolleg:innen im gleichen Unternehmen verwehrt bleibt, besonders dann, wenn dies zu Recht zusätzlich subventioniert wird. Dies ist aktuell beim LVR leider der Fall. Hier ist es in Abhängigkeit von Organisation und Standort nicht immer möglich ein Jobticket zu erhalten.
Mobilität ist heute ein wichtiger Faktor. Umfragen zufolge ist ein Jobticket eines der großen ausschlaggebenden Nebenleistungen für Beschäftigte. In einer Welt, in der Work-Life-Balance immer relevanter wird, verbindet das Jobicket die Möglichkeit für viele nicht nur die Wegstrecke zwischen zu Hause und Büro stressfrei zu überwinden, sondern es bietet auch die Möglichkeit am Abend und am Wochenende in der Freizeit zu fahren mit zusätzlicher Mitnahmeoption.
Eine höhere Lebensqualität und mehr nutzbare Zeit kann mit einem Jobticket erreicht werden. Aus diesem Grund muss allen Beschäftigten des LVRs und seiner Eigenbetriebe die Option auf ein Jobticket ermöglicht und ebenso stärker subventioniert werden.
Mit einer erhöhten Abnahmezahl an Jobtickets sinken dann auch wieder die Kosten für die einzelnen Abnehmer:innen.
Erhöhung und Fortführung der Inklusionspauschale
Haushalt 2022/2023 Haushaltsanträge der Fraktionen
Beschlussvorlage:
• Die LVR-Inklusionspauschale wird beginnend mit dem Schuljahr 2022/2023 dauerhaft fortgeführt.
• Hierfür wird ein jährlicher Aufwand von 500.000.- Euro in den Haushalt eingestellt.
• Analog zur Anpassung der Fördervoraussetzungen für Stärkungspaktkommunen
(Vorlage-Nr. 14/2832) erhalten im Haushaltssicherungskonzept befindliche Kommunen bei entsprechendem Nachweis eine 100%-Finanzierung der beantragten Fördermaßnahme.
• Über die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Inklusionspauschale sind die Schulträger im LVR-Gebiet, die lokalen Schulpflegschaften, Schüler:innenvertretungen und Inklusionsbeiräte zu informieren.
• Der LVR unterstützt den Austausch von Schulträgern über die Wirksamkeit unterschiedlicher geförderter Maßnahmen im Sinne der Umsetzung der UN-BRK.
Begründung:
Die Inklusionspauschale wird sehr gut angenommen und erfüllt einen wichtigen Zweck im Sinne der Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK. Es sprechen viele Gründe dafür, dieses Instrument zu verstetigen und den dafür vorgesehenen Aufwand im Haushalt zu erhöhen.
Die Inklusionspauschale ist bedarfs- und sachgerechter als die landesrechtliche Förderung, zu der sie in einem subsidiären Verhältnis steht. Als zweckgebundene, individuelle Einzelfallförderung bleibt sie eng an die LVR-Förderschwerpunkte gekoppelt. Durch vermehrte und zielgruppengerechte Ansprache lokaler Stakeholder und die begleitende Beratung der unterstützen Maßnahmen durch den LVR können Kenntnis der Möglichkeiten, Verständnis für und Akzeptanz von inklusiver Beschulung im LVR-Gebiet erhöht werden.
Durch die Erhöhung des eingestellten Aufwands setzt der LVR ein Signal für die Stärkung der Inklusion im Schulbereich, da die eher als bislang mit einer auskömmlichen Förderung rechnen können. Ein Mehr an Planungssicherheit ist für die Schulträger nicht im Lichte geänderter landesgesetzlicher Rahmenbedingungen der Inklusion, sondern auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie angezeigt. Dem würde vom LVR durch Verstetigung der Inklusionspauschale merklich Rechnung getragen.
Haushaltsposition zur Regulierung der Flutschäden an LVR-Gebäuden schaffen
Haushalt 2022/2023 Haushaltsanträge der Fraktionen
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den baulichen Sanierungs- und Investitionsaufwand an LVR-Gebäuden, der durch das Starkregenereignis vom Juli 2021 entstanden ist, zu ermitteln.
2. Die entsprechende Position wird in den Haushaltsplan eingestellt.
Begründung:
Die LVR Verwaltung hat eine Aufstellung der Flutschäden an LVR-Gebäuden infolge des Starkregenereignisses getätigt. Es fehlt bisher eine Darstellung der entstandenen Folgekosten.
Der Haushaltsplan dient zur Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Die Kosten für den baulichen Sanierungs- und Investitionsaufwand an LVR-Gebäuden sind darstell- und planbar und somit als Position in den Haushalt einzubringen.
Anlagepolitik des LVR zur Sicherung zukünftiger Pensionsansprüche
Haushalt 2022/2023 Haushaltsanträge der Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Der LVR erwirbt mittels seiner Anlagepolitik zur Sicherung zukünftiger Pensionsansprüche im wesentlichen Umfang Erneuerbare-Energie-Anleihen bei kommunalen Stadtwerken und Energieversorgern.
Begründung:
Erneuerbare Energien sollen in Deutschland zukünftig den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen. Bis 2050 soll ihr Anteil an der Stromversorgung mindestens 80 Prozent betragen. So lauten die Vorgaben der Bundesregierung.
Kommunen und kommunale Gesellschaften sind wichtige Triebkräfte der Energiewende. Die Gesellschaften wirken richtungsweisend als Energieversorger. Damit kommt ihnen als Akteuren vor Ort eine wichtige Schlüsselfunktion für das Erreichen der ehrgeizigen Energie- und Klimaziele in ganz Deutschland zu.
Die Kommunen sind bei der Umsetzung der Energiewende auf Unterstützung angewiesen. Dazu zählen starke, tragfähige Allianzen mit anderen Kommunen bzw. Kommunalverbänden.
Der LVR hat seit NKF-Einführung damit begonnen, einen Deckungsstock aufzubauen, um den Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ mit ertragbringenden Vermögensanlagen zu hinterlegen. Der Aufbau des Deckungsvermögens ist Bestandteil einer umfassenden Finanzierungsstrategie des LVR. Gemäß dem Konzept zur Optimierung des Liquiditätsmanagements ermöglicht das Vorhalten von Liquidität eine langfristige Anlagepolitik zur Rückdeckung zukünftiger Pension, diese Anlagepolitik soll bevorzugt Investitionen in kommunale Stadtwerke und Energieversorger im Bereich regenerative Energien ansteuern.
Erhöhung der Personalkostenbudgets um die durchschnittlich gestiegene Nettopersonalkostenquote
Antrag Fraktion DIE LINKE zum LVR-Haushalt 2020/2021
Beschlussvorschlag:
Die Personalkostenbudgets sind in allen Produktbereichen des Haushalts jeweils um die durchschnittlich gestiegene Nettopersonalkostenquote der letzten drei Jahre zu erhöhen. Dabei sind tarifliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Besoldungserhöhungen zu berücksichtigen.
Begründung:
Werden wie bisher vorgesehen höhere Personalkosten nicht in der Haushaltssatzung abgebildet, widerspricht dies den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Personalkostensteigerungen nicht abzubilden, hat unweigerlich versteckte Kürzungen zur Folge, sei es in Gestalt einer faktischen, wenn auch versteckten Wiederbesetzungssperre, sei es in Form geringerer Sachmittel. In beiden Fällen muss mit Abstrichen an der Qualität der Arbeit des LVR gerechnet werden.
Will der Landschaftsverband eine sachgerechte und zeitnahe Aufgabenerfüllung sicherstellen, ist die Berücksichtigung von Personalkostensteigerungen unabdingbar.
Sie ist zugleich auch Ausdruck des Respekts und der Wertschätzung gegenüber dem eigenen Personal. Projekte zur Personalgewinnung und –bindung, welche die Politik beim vergangenen Haushalt angestoßen hatte, würden hierdurch nachträglich z.T. erheblich geschwächt. Es widerspräche auch der sinnvollen Praxis von immer mehr kommunalen Gebietskörperschaften im Lichte des Fachkräftebedarfs, Stellen mit hinreichendem Vorlauf und zeitweise überlappend von alten und neuen Mitarbeitenden besetzen zu lassen, um für reibungslose Übergänge zu sorgen. Bei versteckten Sperren und Verzögerungen droht das Gegenteil: Sach- und betriebsrelevantes Wissen kann nicht störungsfrei von Beschäftigten zu Nachfolgbeschäftigten übergehen. Es drohen vermeidbare Verluste von Informationen und Wissen.
Befristung Haushaltssatzung auf 2022
Antrag Fraktion DIE LINKE zum LVR-Haushalt 2020/2021
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung sowie Haushaltsentwurf und Anlagen sind auf 2022 zu befristen.
Begründung:
Grundsätzlich beinhaltet ein Doppelhaushalt das Risiko, für stärkere wirtschaftliche und politische Schwankungen innerhalb seiner Geltungszeit nicht gewappnet zu sein und somit für Politik und Verwaltung schwer steuerbar zu werden. Um dann die Planung an eine möglicherweise unerwartet eingetretene Situation anzupassen, könnte ein Nachtragshaushalt notwendig werden.
Insbesondere für den LVR-Doppelhaushalt 2022/23 ergeben sich eine Reihe von Unsicherheiten und Unwägbarkeiten. Allen voran ist hier die Corona-Pandemie zu nennen, deren epidemiologische, politische und wirtschaftliche Folgen schwer abzuschätzen sind. Die Starkregenereignisse dieses Jahres kommen hinzu. Ein Nachtragshaushalt ist aufgrund heute unkalkulierbarer Entwicklungen der Einnahmegrundlagen – die Referenzperiode läuft vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 – sehr wahrscheinlich. Bis haltbare Erkenntnisse über die Einnahmesituation der Kommunen vorliegen, wird es Mitte 2022 sein. Schon für die Berechnung des Umlagesatzes für 2022 waren die endgültigen Daten erst so spät verfügbar, dass die geplante Umlage kurz vor Haushaltseinbringung geändert werden musste – gerade noch rechtzeitig vor der Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften.
Zudem zeichnen sich weitere Unwägbarkeiten nach der Neuwahl des Landtags im Mai 2022 ab. Unerwartete politische Entscheidungen könnten den Doppelhaushalt vor schwierige Herausforderungen stellen.
Seitens Bund und Land können über das Haushaltsjahr 2022 hinausgehende Hilfen zur Kompensation von z.B. Corona-Schäden nicht vollständig ausgeschlossen werden, sind wegen des zeitlichen Horizonts aber auch aktuell nicht in der Debatte. Wie der aktuell für das Haushaltsjahr 2022 vorliegende Entwurf zeigt, kann durch die finanziellen Zuwendungen der Umlagesatz bis zu 1,4 % abgesenkt werden und so die kommunale Familie entlasten. Durch einen Doppelhaushalt bereits jetzt diese Chance liegen zu lassen, ohne ein gleichwertig aufwendiges Verfahren für einen Nachtragshaushalt zu planen, ist nicht zielführend.
Die Umsetzung des BTHGs tritt erst mit dem 01.01.2023 vollständig in Kraft. Schon beim Doppelhaushalt 2020/2021 wurde durch die Verwaltung deutlich gemacht, dass Auswirkungen der bisherigen Stufen vermutlich erst im Haushalt 2022 oder 2023 erkennbar sein werden. Durch die Corona-bedingten Verschiebungen liegen darüber hinaus nicht ausreichend fundierte Werte zu den vollumfänglichen Folgen der bisherigen Stufen vor.
Noch bis 31.07.2022 besteht seitens des LVRs die Vereinbarung mit den kommunalen Mitgliedskörperschaften, eine Abwicklung von Frühförderfällen in kommunaler Hand zu bearbeiten. Erst dann ist für den LVR selbst die finanzielle Tragweite ausreichend beurteilbar. Auch ist bisher nicht ausreichend klar, in wie weit bei der kommunalen Familie, aber auch privaten Trägern die Kosten für die Assistenzleistungen die Kosten reduziert werden, wenn alle Fälle vom LVR getragen werden.
Unter diesen Voraussetzungen halten wir es für unseriös, einen zweijährigen Haushalt aufzustellen.
Systemische Elternberatung
Antrag Fraktion DIE LINKE zum LVR-Haushalt 2020/2021
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Dezernaten 7 und 8 sowie an den einzelnen KoKoBe zu erheben, welche Beratungs- und Schulungsangebote für Eltern von Menschen mit geistigen Behinderungen vorhanden sind und wie diese genutzt werden. Darauf aufbauend soll eine Konzeption zur Erweiterung der bestehenden Beratungsangebote für Menschen mit geistigen Behinderungen um die Beratung ihrer Eltern erarbeitet werden. Gleichzeitig initiiert der LVR ein Modellprojekt Elternberatung, bei dem erfahrene Eltern andere Eltern beraten, deren Kinder in eine stationäre Einrichtung oder ins betreute Wohnen wechseln.
Begründung:
Eltern von Menschen mit einer geistigen Behinderung übernehmen für ihre volljährigen Kinder mit geistiger Behinderung in der Regel die rechtliche Betreuung. Dafür gibt es allerdings keine spezielle Ausbildung und nur wenige Schulungsangebote, so dass Eltern sich das benötigte Wissen durch die Nutzung des Internets oder durch Ratsuche bei anderen Betroffenen meist selber aneignen müssen, um ihrer Rolle und ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Auch bei den Betreuungsvereinen gibt es nur sehr wenige Schulungsangebote für Eltern. Dadurch entstehen Informationslücken, es wird von überholten oder Fehlinformationen ausgegangen. Daher stellt sich die Frage: Wie werden Eltern in ihrer Rolle als rechtliche Betreuung im Rahmen der LVR-Beratungsangebote unterstützt?
Menschen mit einer geistigen Behinderung leben meist bis weit ins Erwachsenenalter hinein in ihren Herkunftsfamilien. Oft entscheiden sie sich erst für eine heilpädagogische Einrichtung, wenn die Eltern die notwendige Unterstützung aus Altersgründen nicht mehr leisten können. Dann ist die Umstellung für diese Familien sehr groß, da sich das Wohnen in einer heilpädagogischen Einrichtung grundlegend vom „Wohnen zuhause“ unterscheidet; die Eltern müssen einen komplexen Systemwechsel bewältigen und in eine neue Rolle hineinwachsen. Für ihren großen Unterstützungs- und Beratungsbedarf finden sie dann oft nicht die passende Anlaufstelle.
Die LVR-HPH-Netze stehen ihnen zwar zur Seite und vermitteln, stoßen jedoch schnell an ihre Grenzen. Wie können Eltern, deren Kinder aus der Herkunftsfamilie in eine Einrichtung oder ins Betreute Wohnen wechseln, unterstützt werden? Wie wird der Übergang bisher begleitet?
Durch das AG BTHG ändert sich der Beratungsbedarf für Eltern von Menschen mit geistigen Behinderungen und komplexen Unterstützungsbedarfen. Zu erwarten ist ein ansteigender Informations- und Beratungsbedarf. Eltern brauchen beispielsweise Beratung bei der Antragstellung auf Grundsicherung. Welche Unterstützungsangebote gibt es bei Gesetzesnovellen?
Zu den vielfältigen Beratungsaufgaben der KoKoBe gehört laut Vorlage 14/2242, Integrierte Beratung für Menschen mit Behinderung im Rheinland, auch die Beratung der Angehörigen. Doch systemische Elternarbeit ist nicht in den KoKoBe verankert und war auch nicht explizit Bestandteil der Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Qualifizierung der Mitarbeiter/innen, über die ausgehend von Antrag 14/39 in Vorlage 14/1938 berichtet wurde. Die Fortbildungsangebote wurden von den KoKoBe-Mitarbeitenden, den Teamleitungen, Fallmanagerinnen und Fallmanagern sehr gut angenommen und sollten um den Themenbereich systemische Elternarbeit erweitert werden, um so die Beratungskompetenz der KoKoBe weiter zu stärken.
Auch das erfolgreich initiierte Peer Counseling kann bei der Elternarbeit ein Vorbild für eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden und aufzubauenden Beratungsangebote sein. Eltern, deren Kinder den Übergang in eine heilpädagogische Einrichtung erfolgreich bewältigt haben, sind Expertinnen/Experten in eigener Sache, die ihre Erfahrungen und ihr Wissen an andere Eltern in einer ähnlichen Situation weitergeben können. Daher soll orientiert an dem LVR-Projekt Peer Counseling ein Beratungsangebot durch Peer-Eltern aufgebaut werden. Dazu sollen erfahrene und interessierte Eltern zunächst mit Hilfe der KoKoBe ausfindig gemacht und dann geschult werden.
Fortführung der Inklusionspauschale
Antrag Fraktion DIE LINKE zum LVR-Haushalt 2020/2021
Beschlussvorschlag:
Die Fortführung der LVR-Inklusionspauschale in der zuletzt beschlossenen Form um ein weiteres Jahr wird beschlossen und die Verwaltung mit der Fortführung für das Schuljahr 2021/2022 beauftragt. Die entsprechenden Mittel müssen wegen des Doppelhaushalts 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 bereits jetzt eingeplant werden.
Begründung:
Der Landschaftsausschuss hat mit seinem Beschluss vom 01.10.2018 gemäß der Vorlage 14/2832 die Förderung aus der LVR-IP um die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 verlängert. Mit der Verlängerung der LVR-IP wurden zwei Änderungen der Fördervoraussetzungen eingeführt: Ein Drittel der Gesamtfördersumme steht seitdem mit einer vorab zugesagten 100%igen Förderung für Stärkungspaktkommunen zur Verfügung. Des Weiteren werden auch Schüler*innen unterstützt, die sich bereits im Gemeinsamen Lernen befinden und deren Bedarfe sich erheblich verändern (Bedarfsfalländerung). Die Inanspruchnahme der so fortgeführten Inklusionspauschale wurde zuletzt im Inklusionsausschuss am 10.10.2019 in Vorlage 14/3509 dargestellt. Dabei zeigt sich, dass beide Neuerungen gut angenommen werden und die LVR-Inklusionspauschale weiterhin eine wichtige Funktion erfüllt.
Bisher wurde die LVR-Inklusionspauschale jeweils befristet beschlossen. Nach Ablauf der Befristung wurde die Inanspruchnahme evaluiert und wegen der Wirksamkeit der Maßnahme eine Fortführung beschlossen – zum Teil wie 2018 mit Anpassung der Rahmenbedingungen.
Die derzeitige Befristung endet mit dem Schuljahr 2020/21. Da zu erwarten ist, dass der Erfolg der LVR-Inklusionspauschale weiter anhält, liegt eine Fortführung über das Schuljahr 2020/21 nahe. Weil jetzt ein Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 zur Beschlussfassung ansteht, sollte über die Fortführung im Schuljahr 2021/22 jetzt entschieden und die Mittel für die LVR-Inklusionspauschale im Haushaltsjahr 2021 entsprechend eingeplant werden.
Kostenfreies Jobticket
Antrag Fraktion DIE LINKE zum LVR-Haushalt 2020/2021
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung sorgt für ein gemeinsames Jobticket für alle Beschäftigten beim LVR. Die Vorstände der LVR-Eigenbetriebe werden aufgefordert Jobtickets für ihre Einrichtungen zu akquirieren, sofern das noch nicht der Fall ist.
2. Das LVR-Jobticket soll für alle LVR-Beschäftigten nach dem Vorbild des Landestickets Hessen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Die vom LVR in Auftrag gegebene Mobilitätsstudie (Vorlage-Nr. 14/304) empfiehlt nachdrücklich ein bezuschusstes bzw., kostenfreies Jobticket für die Beschäftigten des LVR und listet dafür Begründungen, die auch Verwaltung und Politik überzeugt haben. Die Maßnahmeempfehlungen der Mobilitätsstudie wurden allgemein befürwortet und sollten möglichst als „ein zukunftsweisender Baustein und eine wichtige Grundlage für das gesamte Mobilitätsmanagement des LVR als auch für den Beitrag des LVR zum Klimaschutz“ auf den gesamten LVR übertragen werden.
Begründungen aus der Studie:
„- die Bereitschaft zur Nutzung des ÖPNV für Dienstfahrten könnte bei allen Inhabern gesteigert werden
- die privaten Kosten der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters bei Nutzung des ÖPNV sinken, absolut und in Relation zum Pkw
- die Kosten des LVR für Dienstfahrten würden sinken, weil weniger Dienst-Kfz benötigt würden
- und insbesondere könnte die Anzahl der verkauften Jobtickets weiter erhöht werden, so dass sich diese Maßnahme weitestgehend aus sich selbst heraus finanzieren würde
- Auch der Fachkräftemangel macht vor dem öffentlichen Dienst keinen Halt. Die Gewinnung von Beschäftigten ist ebenso wichtig, wie das halten jener. Aus diesem Grunde werden Nebenleistungen immer wichtiger. Diesem Erfordernis zu genügen und die Möglichkeit einen Anreiz zum Klimaschutz zu schaffen könnte durch das Bereitstellen eines kostenfreien Jobtickets erreicht werden. Besonders für die an zentraler Lage eingesetzten Beschäftigten kann dies ein deutlicher Anreiz sein, sich sowohl für den LVR als Arbeitgeber, wie auch für den Umstieg vom Individualverkehr auf den ÖPNV zu entscheiden.“ (S. 60)
„Es wird angeregt, den hier entwickelten Gesamtansatz zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens glaubwürdig in die Waagschale zu werfen. Glaubwürdig wird es dann, wenn man mit den Maßnahmen, die allein in der Hand des LVR liegen, bereits startet, und nicht erst damit beginnt, wenn andere etwas verändert haben.“ (S.67)
In Hessen gibt es schon seit 2017 ein landesweites Gratisticket für die 150.000 Beschäftigten des Landes, inklusive Auszubildende und Referendare. Und Baden-Württemberg hat 2016 eine „Light“-Version des Jobtickets eingeführt: 240.000 Landesbeschäftigte können bei einem Verkehrsverbund oder der Bahn ein Ticket im Jahresabo bestellen. Das Land gibt einen Zuschuss von 25 Euro im Monat. Darüber hinaus wollen diverse Städte im kommenden Jahr kostenfreie Jobtickets für ihre Bediensteten anbieten, darunter Frankfurt und München.
Für die Beschäftigten auch wichtig: Seit dem 1. Januar 2019 fallen für Job-Tickets weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und Aufwendungen für ein öffentliches Verkehrsmittel im Linienverkehr entstehen. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber das Job-Ticket erwirbt oder einen Zuschuss zu einem vom Arbeitnehmer erworbenen Job-Ticket leistet. Die Steuerbegünstigung gilt auch für private Fahrten, das steuerfreie Jobticket kann auch in der Freizeit genutzt werden.
Anfrage zum Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung durch das BVerfG
Fragen/Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Mittwoch, 13. Juni 2018, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14) entschieden, dass eine erneute sachgrundlose Befristung bei demselben Arbeitgeber auch nach einer mindestens dreijährigen Pause nicht erlaubt ist.
Mit dem Urteil wurde klargestellt, dass das gesetzliche Verbot von mehrfach befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Damit verwarfen die Karlsruher Richter die Gesetzesauslegung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Die Auslegung hatte eine mehrfache grundlose Befristung zugelassen, wenn jeweils wenigstens drei Jahre Abstand zum Vorvertrag gegeben waren.
Das bedeutet, die 3-Jahres-Regel des BAG gilt ab sofort nicht mehr. Es gilt wieder das grundsätzliche Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Wie viele sachgrundlos befristete Arbeitsverträge, die nur wegen der Drei-Jahres-Regel
möglich waren, gibt es beim LVR und seinen Eigenbetrieben?
Bitte nach Dezernaten und Eigenbetrieben getrennt aufführen.
- Wie und wann wird der neuen Gesetzeslage mit dem sich daraus ergebenden Anspruch auf unbefristete Verträge genüge getan?
- Wie wird der LVR mit den nunmehr ungültigen sachgrundlos befristeten Verträgen nach der 3-Jahresregel umgehen?
- Welche Konsequenzen hat das für die Ausschreibungen?
Politik für das Rheinland
Unsere Anfragen verschaffen uns wichtige Informationen.
Wenn wir eine Mehrheit für unsere Anträge finden, wird linke Politik im Rheinland umgesetzt.
Mit unseren Reden machen wir unsere Positionen deutlich und versuchen den politischen Gegner zu überzeugen.