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Wahl oder Pflicht? – Besetzung von LVR-Ausschüssen vor dem Verwaltungsgericht Köln

DIE LINKE im LVR

Am 15. Juni 2023 ist vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Fall verhandelt worden, der nicht nur für den LVR, sondern für alle Kommunen Auswirkungen haben dürfte. Es ging um die Frage, ob kommunale Volksvertretungen bei Nachwahlen in einen Ausschuss einen Wahlvorschlag ablehnen dürfen oder nicht.

In dem vorliegenden Fall hatte die Landschaftsversammlung Rheinland drei Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für Stellvertretungen in Ausschüssen abgelehnt. Alle drei hatten bis dahin kein Mandat und sollten nun „sachkundige Bürger“ werden. Die demokratischen Fraktionen hatten große Bedenken gegen die drei Kandidat:innen. Unter ihnen war Markus Wiener, früher Ratsmitglied für die rechtsextreme Pro Köln. Über die Ablehnung bestand Einigkeit zwischen allen Fraktionen außer der AfD. Wir berichteten darüber bereits.

Eine komplette Blockade von AfD-Wahlvorschlägen gab es dabei nicht, denn eine Vielzahl anderer Umbesetzungen ging durch. Teils enthielten sich die anderen Fraktionen sich, teils stimmten sie zu.

Die AfD-Fraktion erhob gegen die Ablehnung ihrer Kandidat:innen Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln. Parallel lief ein zweites Verfahren der Landschaftsversammlung gegen das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in derselben Sache. Dieses Verfahren wurde in der Zwischenzeit einvernehmlich durch einen außergerichtlichen Vergleich zwischen Ministerium und LVR beendet.

Die nicht erfolgte Nachwahl berührt ein rechtliches Spannungsfeld. In den Gesetzen (z.B. § 50 GO NRW) gibt es einen unaufgelösten Widerspruch zwischen zwei Prinzipien: Einerseits haben Fraktionen das Recht, entsprechend ihrer Größe in Ausschüssen vertreten zu sein. Andererseits werden Ausschüsse durch Wahlen besetzt und in Wahlen gibt es die Möglichkeit der Ablehnung. Bis das Land durch eindeutige Gesetzgebung Klarheit schafft, muss im Streitfall ein Gericht entscheiden. Bislang gibt es eine letztinstanzliche Klärung derartiger Fälle jedoch nicht.

Am 15. Juni kam es nun zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, weshalb hier nur die Argumentation aus der mündlichen Verhandlung sowie aus der Pressemitteilung des Gerichtes wiedergegeben werden kann. Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass es sowohl die Freiheit der Wahl aufrechterhalten wolle, als auch das Recht von Fraktionen, die von ihnen gewünschten Vertreter:innen in die Ausschüsse zu entsenden. Bei einer Nichtwahl müsse der Versuch gemacht werden, eine Einigung zu erzielen, die eine Wahl möglich macht. Da ein solches „Verständigungsverfahren“ nicht durchgeführt wurde, stellte das Gericht fest, dass die Ablehnung der drei AFD-Kandidat:innen rechtswidrig war.

Das Verwaltungsgericht Köln ließ eine Berufung zu. Dies ist eher ungewöhnlich und könnte eine Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht nahelegen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird über das weitere Vorgehen, und auch über eine mögliche Berufung zu entscheiden sein.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Köln ist hier zu lesen: Verwaltungsgericht Köln: Landschaftsversammlung Rheinland kann Wahl zur Nachbesetzung von Ausschüssen nicht ohne Verständigungsverfahren abschließen (nrw.de)

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