Vergütung für Langzeitpraktika beschlossen
Wer beim LVR ein studienintegriertes Praktikum absolviert, wird dafür in Zukunft eine Aufwandsentschädigung von 1.000 Euro im Monat erhalten. Dies beschloss der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 6.10.2025. Den Antrag hierzu hatten CDU, SPD, Grüne, FDP und Die Linke gemeinsam gestellt. Er wurde ohne Gegenstimme beschlossen.
Die Summe entspricht dem Höchstsatz der aktuellen Praktikums-Richtlinie der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Eine tarifliche Regelung im TVöD wäre zu wünschen, existiert aber bislang nicht.
In 2024 blieben studienintegrierte Pflichtpraktika der „Sozialen Arbeit“ im LVR-Klinikverbund unbezahlt. Im Dezernat Kinder, Jugend und Familie erhielten die Praktikant:innen monatlich 300 Euro. Diese Aufwandsentschädigung orientierte sich an einer VKA-Praktikanten-Richtlinie aus dem Jahr 2014.
Zu dem Antrag kam es durch das Engagement einer Initiative von Studierenden der Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik/Familienbildung und Heilpädagogik an den Hochschulen TH Köln, der katholischen Hochschule und der Universität zu Köln. Als „TV Prakt Köln“ traten sie an die Fraktionen in der Landschaftsversammlung heran und konnten sie zu einem gemeinsamen Vorgehen bewegen.
Die Praktika, um die es hierbei geht, sind verpflichtender Teil von Studiengängen. Da es Vollzeitpraktika über einen langen Zeitraum sind, bringt ein niedrig bezahltes oder gar unentgeltliches Praktikum die Studierenden in finanzielle Schwierigkeiten. Viele halten sich über Nebentätigkeiten am Wochenende oder am Feierabend über Wasser. Mit der neu beschlossenen Regelung ist es ihnen möglich, sich auf ihr Praktikum und dessen Inhalte zu konzentrieren.
Der LVR zeigt sich durch diesen gemeinsamen Beschluss als attraktiver Arbeitgeber. Gerade in den aktuellen Schwierigkeiten öffentlicher Verwaltungen, Fachkräfte zu gewinnen, ist es gut, dass der LVR auf das Wohl der Mitarbeitenden bedacht ist.
Der gemeinsame Antrag ist unten zu lesen.

