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https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-105857-20141020-2

Stand der schulischen Inklusion

Musteranfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Kommune XY beantragt, das Thema schulische Inklusion an Schulen in Trägerschaft der Kommune XY auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen Ausschusses XY zu setzen. Wir bitten um einen aktuellen Sachstandsbericht und eine Darstellung der Entwicklung in den letzten fünf Jahren unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden zum Schuljahr 202x/202x in allgemeinen Schulen in Trägerschaft der Kommune XY im Primarbereich bzw. in Klasse 5 aufgenommen?
  2. Wie verteilt sich die Anzahl auf die verschiedenen Förderschwerpunkte und Schulen?
  3. Wie hoch ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aus dem gemeinsamen Lernen zum Schuljahresbeginn bzw. im Laufe des Schuljahrs ausgeschieden sind?
  4. Wurde die LVR-Inklusionspauschale für die Einzelinklusion betroffener Schülerinnen und Schüler beantragt? Wie ist die Aufteilung nach Förderschwerpunkten? Sind alle Schulen, einschließlich Schulpflegschaft und Schülerinnen- und Schülervertretung über die Inklusionspauschale informiert?
  5. Wurden Anträge auf die LVR-Inklusionspauschale bewilligt? Welche Maßnahmen wurden durch die Inklusionspauschale konkret gefördert? Wie hoch ist das Fördervolumen insgesamt?

Begründung:

Die Umsetzung der schulischen Inklusion hat in den letzten Jahren deutlich an Dynamik verloren. Förderschulen erleben zum Teil einen erheblichen Anstieg der Anmeldezahlen. Auch die Zahl der sogenannten Quereinsteiger durch Übertritte aus dem gemeinsamen Lernen ist hoch. Vor Jahren gesetzte Inklusionsquoten können bei weitem nicht erreicht werden. Je nach Förderschwerpunkt und Region zeigt die Schulentwicklungsplanung, dass Förderschulen in den nächsten Jahren erhebliche Kapazitätsprobleme bekommen werden. Die Erweiterung oder gar der Neubau von Förderschulen laufen Ziel eines inklusiven Bildungssystems und einer inklusiven Gesellschaft zuwider. Die Politik hat es in der Hand, durch Nutzung aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel auf ein inklusives Bildungssystem hinzuwirken. Zu diesen gehört die LVR-Inklusionspauschale.

2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit auch verpflichtet, Menschen mit Behinderung einen diskriminierungsfreien Zugang zur Bildung und zum allgemeinen Regelschulsystem zu ermöglichen. Auch auf der kommunalen Ebene müssen alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, um die Umsetzung der UN-BRK voranzutreiben.

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