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https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-105857-20141020-2

Einsatz von Voll- und Teilzeitkräften HPH im Vergleich zu Krankenhäusern

Anfrage 15/80 im Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen (01.09.2023), den Krankenhausausschüssen, im Gesundheitsausschuss (15.09.2023), im Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung (25.09.2023)

Die Personalsituation im Pflegebereich entwickelt sich dramatisch. Der Personalmangel ist eklatant. Viele Beschäftigte aller Altersgruppen wechseln in Leiharbeitsverhältnisse oder reduzieren auf Teilzeitarbeit, um die überbordenden Anforderungen des Normalarbeitsplatzes in diesem Bereich noch bewältigen zu können.

Im Personalbericht der LVR-Dezernate für 2021 (Vorlage 15/1200, Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung, Abbildung 18) ist für jedes der LVR-Dezernate der Teilzeitanteil aufgeführt. Im Dezernat 8 beträgt dieser Anteil 43 Prozent.

Um eine detaillierte Übersicht und aktuelle Diskussionsgrundlage zum Anteil von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten jeweils für den HPH- und für den Klinikbereich zu erhalten, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 

1. Wie setzt sich der in Abbildung 18 gezeigte Anteil von Voll- und Teilzeit im HPH- und im Klinikbereich des LVR zusammen?

2. Wie hat sich der Anteil der Teilzeitbeschäftigung in diesen beiden Bereichen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

3. Wie entwickelte sich jeweils der Anteil der Voll- und Teilzeitbeschäftigten im HPH- und Krankenhausbereich 2022? Liegen der Verwaltung dazu schon Zahlen vor?

4. Wie setzen sich für die genannten Zeiträume die Teilzeitanteile für die Berufsgruppen im heilpädagogischen Bereich (z.B. in der Heilerziehungspflege und im Verwaltungsdienst) und im Klinikbereich (wie Pflegedienst, Verwaltungsdienst, therapeutischer und ärztlicher Dienst) zusammen? 

 

Hier geht es zur Beantwortung unserer Anfrage.

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