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https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-105857-20141020-2

Anfrage zu Qualifikation auf dem ersten Arbeitsmarkt und in Inklusionsbetrieben

Anfrage 15/57 im Schulausschuss (27.02.2023), Sozialausschuss (28.02.2023), Ausschuss für Inklusion (23.03.2023)

In seinem Jahresbericht 2021 schreibt das Inklusionsamt des LVR: „Unsere Arbeit besteht darin, dass wir immer mehr Menschen mit Behinderung die Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Eine sinnvolle Tätigkeit mit eigenem Verdienst stärkt das Selbstbewusstsein, bringt Anerkennung und auch Anschluss zu Menschen ohne Behinderung. Viele verfügen über Qualifikationen, von denen Arbeitgeber*innen profitieren.“ 

Allerdings verrät der Jahresbericht selbst wenig über die Qualifikationen, mit denen sich die betroffenen Menschen jeweils in ihre Betriebe einbringen. Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen: 

1. Über welche Qualifikation verfügen diejenigen Menschen mit einer Anstellung auf dem 1. Arbeitsmarkt, die eine Arbeitsassistenz in Anspruch nehmen, deren Kosten das Inklusionsamt des Landschaftsverband Rheinlands als Teil der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben übernimmt?

 2. In welchen Qualifikationsbereichen arbeiten die Menschen mit Beeinträchtigung in den Inklusionsbetrieben, die vom Landschaftsverband anerkannt sind und gefördert wurden bzw. gefördert werden?

 

Hier geht es zur Beantwortung unserer Anfrage.

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