Haushalt 2025/2026: Umlagesatz an Mittelfristplanung orientieren
Haushaltsantrag für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 14.02.2025, den Landschaftsausschuss am 19.02.2025 und die Landschaftsversammlung am 25.02.2025
Beschlussvorschlag:
- Der Umlagesatz für das Jahr 2025 wird auf 16,2 % analog zur Mittelfristplanung festgesetzt.
- Der Umlagesatz für das Jahr 2026 wird auf 16,5 % analog zur Mittelfristplanung festgesetzt.
Begründung:
Bereits in der Vorlage 15/2764 spricht das Finanzdezernat von bestehenden Risiken und Unwägbarkeiten und prognostiziert ein Absinken der Ausgleichsrücklage gegen 0. Nun zeichnet sich ab, dass das Jahresdefizit für 2024 im dreistelligen Millionenbereich liegen wird, die bestehende Ausgleichsrücklage wird in höherem Maße als bislang geplant in Anspruch genommen. Das heißt, die von den Mitgliedskörperschaften begrüßte Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage tritt stärker ein, als bislang prognostiziert. Die Ausgleichsrücklage wird bereits früher ausgeschöpft sein, als bislang erwartet wurde.
Der Landschaftsverband Rheinland wird unter diesen Bedingungen in ernste Finanzschwierigkeiten geraten. Angesichts der Risiken insbesondere bei der Entwicklung der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe muss jedoch eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt sein.
Es besteht die Gefahr, dass mit der jetzigen Finanzplanung des LVR in 2026 ein Nachtragshaushalt notwendig wird. Für die Kommunen wäre dies in einem laufenden Haushaltsjahr kaum zu stemmen. Die frühe Kenntnis eines Umlagesatzes von 16,5 % kann jedoch in den kommunalen Haushaltsplanungen eher berücksichtigt werden.
Der gemäßigte Anstieg des Umlagesatzes auf 16,5 % entspricht zudem der mittelfristigen Finanzplanung, die von der Mehrheit der Landschaftsversammlung für den Haushalt 2024 verabschiedet wurde, und ist somit nicht unerwartet.