Einigung im Tarifstreit öffentlicher Dienst
Nach einer langen Verhandlung liegt nunmehr das Ergebnis basierend auf dem Schlichtungsspruch für den Tarifvertrag für den öffentlicher Dienst vka und Bund (TVöD) vor.
Um es bereits vorweg zu nehmen: Es ist natürlich nicht perfekt. Positiv zu bewerten ist, dass es einer der besten aktuellen Abschlüsse ist. So viel gab es bisher noch nie. Aktuellen Prognosen zufolge wird es zu keinem Reallohnverlust über die Dauer der Laufzeit kommen. Natürlich ist mit dem Ergebnis, sowohl in Höhe, wie auch in Laufzeit nicht möglich, große Sprünge zu machen.
Für den Monat Juni 2023 erhält ein:e Vollzeitbeschäftigte:r einmalig 1.240 Euro, für die Monate Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 220 Euro monatlich. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig entlohnt, Auszubildende und Praktikant:innen erhalten einmalig 620 Euro, die anschließende monatliche Summe beträgt 150 Euro. Auch Beschäftigte in der Altersteilzeitphase werden entsprechend finanziell profitieren. Hierbei handelt es sich um ein Inflationsausgleichsgeld, das steuer- und abgabenfrei ist. Das bedeutet jedoch auch, dass hierfür z.B. keine Rentenbeiträge gezahlt werden. Das Geld ist nicht tabellenwirksam. Dies ändert sich jedoch ab März 2024. Konkret setzt sich das Entgelt ab 1.3.2024 wie folgt zusammen:
Als soziale Komponente wurde ein Sockelbetrag von 200 Euro für alle Entgeltgruppen geschaffen. Der dann neue Wert wird um 5,5 Prozent erhöht. Wenn der so errechnete Erhöhungsbetrag unter 340 Euro liegt, also in den sehr niedrigen Entgeltgruppen mit zum Teil geringer Erfahrung, also mit schon vorher wenig auskömmlichem Einkommen, wird der Betrag auf 340 Euro aufgestockt. Dies macht bei einer durchschnittlichen Vollzeitkraft 11,5 Prozent Steigerung. Durch den Sockelbetrag ist die prozentuale Erhöhung in den unteren Entgeltgruppen höher. Im Vergleich zur ver.di-Forderung bedeutet dies dennoch eine deutliche Besserstellung der höheren Gehälter, die die schwere Inflationslage schon bisher besser kompensieren konnten als Beschäftigte in niedrigeren Entgeltgruppen.
Mit 27 Monaten ist die Laufzeit des Tarifvertrags extrem lang. Bei Berücksichtigung der derzeit sehr unberechenbaren Lebensumstände, sowohl finanziell wie auch die Weltlage betreffend, ist diese Laufzeit deutlich zu lang.
Dass es sich bei einem vorher abgeschlossenen Tarifvertrag und den darin enthaltenen Errungenschaften nicht um einen gegen jede Verschlechterung gefeilten Status Quo handelt, mussten nun leider eine Vielzahl der Beschäftigten feststellen. Mit dem Wegfall des Tarifvertrags zur flexiblen Alterszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ), auch als Altersteilzeit bekannt, fällt für die Beschäftigten aktuell die Rechtsgrundlage zur Beantragung der Altersteilzeit weg. Bereits laufende Altersteilzeitregelungen sind von dieser Änderung unberührt. Die in vielen Gebietskörperschaften, so auch im LVR, analoge Anwendung für den Beamtenbereich wurde nunmehr zeitgleich aufgehoben. Besonders in körperlich belastenden Arbeitsfeldern ist nun eine wichtige Option weggefallen. Für nun während der Laufzeit dieses Tarifvertrags anstehende Anträge für Altersteilzeit dürften die anderen vom LVR angebotenen Zeitmodelle keine ausreichende Alternative mehr darstellen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, auch im Hinblick darauf, dass sich auch Personen in geringeren Entgeltgruppen dies leisten können müssen.
Der LVR wird das Ergebnis des Tarifvertrags nach heftigen Protesten nun auch auf seine rund 40 Volontäre:innen übertragen.
Für das Haushaltsjahr 2023 rechnet der LVR ohne Berücksichtigung der Änderungen durch den Tarifvertrag der Länder im Herbst, der Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung hat, mit Mehraufwendungen in Höhe von rund 6,6 Mio. Euro.
In der Tarifrunde haben die Beschäftigten deutlich gemacht, wie wichtig ihnen eine angemessene Bezahlung Ihrer Arbeit ist. Politik kann nur die Arbeitsleistung erwarten, für die Personal da ist. Personal benötigt ein auskömmliches Einkommen und Wertschätzung und einen den Bedürfnissen entsprechenden Arbeitsplatz. Sonst wird sich der ohnehin schon besorgniserregende Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst noch weiter verschärfen. Für diese Forderungen der Beschäftigten treten wir als Fraktion auch weiter ein.
Lara Basten