Anlagepolitik des LVR zur Sicherung zukünftiger Pensionsansprüche 

Antrag 15/19 zum Haushalt 2022/23

Beschlussvorschlag:
Der LVR erwirbt mittels seiner Anlagepolitik zur Sicherung zukünftiger Pensionsansprüche im wesentlichen Umfang Erneuerbare-Energie-Anleihen bei kommunalen Stadtwerken und Energieversorgern.

Begründung:
Erneuerbare Energien sollen in Deutschland zukünftig den Hauptanteil der Energieversorgung übernehmen. Bis 2050 soll ihr Anteil an der Stromversorgung mindestens 80 Prozent betragen. So lauten die Vorgaben der Bundesregierung.
Kommunen und kommunale Gesellschaften sind wichtige Triebkräfte der Energiewende. Die Gesellschaften wirken richtungsweisend als Energieversorger. Damit kommt ihnen als Akteuren vor Ort eine wichtige Schlüsselfunktion für das Erreichen der ehrgeizigen Energie- und Klimaziele in ganz Deutschland zu.
Die Kommunen sind bei der Umsetzung der Energiewende auf Unterstützung angewiesen. Dazu zählen starke, tragfähige Allianzen mit anderen Kommunen bzw. Kommunalverbänden.
Der LVR hat seit NKF-Einführung damit begonnen, einen Deckungsstock aufzubauen, um den Bilanzposten „Pensionsrückstellungen“ mit ertragbringenden Vermögensanlagen zu hinterlegen. Der Aufbau des Deckungsvermögens ist Bestandteil einer umfassenden Finanzierungsstrategie des LVR. Gemäß dem Konzept zur Optimierung des Liquiditätsmanagements ermöglicht das Vorhalten von Liquidität eine langfristige Anlagepolitik zur Rückdeckung zukünftiger Pension, diese Anlagepolitik soll bevorzugt Investitionen in kommunale Stadtwerke und Energieversorger im Bereich regenerative Energien ansteuern.