Öffnung des LVR-Mobilitätsfonds für Seniorenzentren

Antrag 15/151 zum Haushalt 2024

1. Der LVR-Mobilitätsfonds wird für Seniorenzentren (Begegnungsstätten für Senioren) geöffnet.

  • Gefördert werden die Fahrtkosten zu „LVR-Museen, LVR-Kulturdienststellen, Einrichtungen und Institutionen, bei denen eine Mehrheitsbeteiligung des LVR besteht“ und weiteren Einrichtungen (wie in den Richtlinien des Mobilitätsfonds vorgesehen) mit dem ÖPNV oder mit dem Reisebus, falls die Einrichtung mit dem ÖPNV nur schwer erreichbar ist.
  • Gefördert werden pro Seniorenzentrum maximal zwei Fahrten pro Kalenderjahr.

2. Die Mittel für den Mobilitätsfonds werden hierzu um einen angemessenen Betrag erhöht.

 

Begründung:

Der LVR betreibt eine Vielzahl von hochinteressanten Kultureinrichtungen oder ist an ihnen beteiligt. Viele dieser Einrichtungen sind barrierefrei oder zumindest barrierearm nutzbar.

Jedoch können die Kosten der Anreise erheblich sein. Für einige Interessierte kann dies ein Grund sein, weshalb sie diese bereichernden Kulturangebote nicht nutzen können.

Die Landschaftsversammlung hat dieses Problem gesehen und die Einrichtung eines Mobilitätsfonds beschlossen, der Schulklassen, und Gruppen in Kindergärten und Kindertagesstätten die Anreise finanziert und ihnen so den Besuch ermöglicht.

Neben Kindern und Jugendlichen sollte auch Senioren und Seniorinnen dieses Angebot gemacht werden. Seniorenzentren erreichen vor allem ältere Menschen mit geringen finanziellen Mitteln. Daher sollen Seniorenzentren zukünftig ebenfalls ihre Fahrtkosten für Gruppenbesuche über den Mobilitätsfonds finanzieren können.