Informationen in Brailleschrift in LVR-Liegenschaften

Antrag Nr. 15/87 im Landschaftsausschuss am 14.2.2023

Beschlussvorlage:
Die Verwaltung wird beauftragt in allen Liegenschaften des LVRs neben der Schwarzschrift der Türbeschilderung eine Beschriftung mit gleichem Informationsumfangsgehalt in Brailleschrift anzubringen.

Begründung:
Mit dem Aktionsplan „Gemeinsam in Vielfalt“ gibt sich der Landschaftsverband in der Zielrichtung 5 die Aufgabe zur Barrierefreiheit in den Liegenschaften. Dies umfasst neben der baulichen Zugänglichkeit jedoch auch die eigenständige Möglichkeit von blinden oder stark seheingeschränkter Menschen, Räumlichkeiten selbstständig aufsuchen zu können. Hierzu bedarf es eines Leitsystems ebenso wie die Ausweisung der einzelnen Räumlichkeiten. Hierzu zählen Büro und Sozialräume ebenso wie Sanitärräume. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn diese ausreichend gekennzeichnet sind.  Hier reicht jedoch nicht die bloße Zimmernummer in Braille aus. Alle notwendigen Informationen in Schwarzschrift müssen sich in Braille wiederfinden, um ein selbstständiges Bewegen im LVR zu verbessern. So könnte beispielsweise in der Zentralverwaltung durch entsprechende transparente Klebebeschriftungen auf den großen 15x19 cm großen Türschildern schnell und kostengünstig unnötige Barrieren abgebaut werden. Bei der jeweilig passenden Beschriftung sollte jedoch gemäß der „Zielvereinbarung zur Herstellung von Barrierefreiheit zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und den Verbänden von Menschen mit Behinderungen“ eine Beteiligung der Verbände stattfinden.