Bezahlung nach TVöD in den Beteiligungen des LVR!

Änderungsantrag zum Antrag Nr. 15/127 "Haushalt 2024; Gewährleistung von Bezahlung nach Tarif auch bei den Beteiligungen des LVR"

 

Der Antrag Nr. 15/127 wird in den folgenden Punkten geändert (Änderungen hervorgehoben):

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt zu prüfen, bei welchen Organisationen, bei denen der LVR beteiligt ist, die Entlohnung der Mitarbeitenden NICHT nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgt.

2. In einem zweiten Schritt soll hierzu eine Übersicht in Form einer Berichtsvorlage erstellt werden, aus der ersichtlich ist, in welchen Fällen dies der Fall ist und welcher zusätzliche Finanzaufwand erforderlich wird, um eine tarifliche Entlohnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu gewährleisten.

3. Drittens sollen dann mit den jeweiligen Partnern bei den betroffenen Beteiligungen unverzüglich Gespräche geführt werden mit dem Ziel, eine Aufstockung der Mittel entsprechend dem jeweiligen Anteil zu erreichen.

4. Viertens soll - gegliedert nach den einzelnen Organisationen - ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden, der die Entlohnung aller Mitarbeitenden gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gewährleistet.