Antrag zur sozialen und ökologischen Ausrichtung der LVR-Finanzanlagen zeigt Wirkung

Die Linke im LVR

Die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland schlägt vor, dessen Finanzanlagen zukünftig an sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Sie greift damit zentrale Punkte eines gemeinsamen Antrages auf, den die Fraktion Die Linke zusammen mit Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion gestellt hatte.

Bereits für den Februar 2023 stellten die drei Fraktionen einen gemeinsamen Antrag an den Finanzausschuss des LVR, die Finanzanlagen des Landschaftsverbandes zukünftig an sozialen und ökologischen Kriterien auszurichten. Nach einer ersten Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung nach der Sommerpause verschoben.

„Erfreut stellten wir fest, dass die Verwaltung im Finanzausschuss am 1. Dezember eine Überarbeitung der Anlagerichtlinien des LVR vorschlägt. Die Liste der Ausschlusskriterien, die der LVR in seiner Vorlage zur Kapital-Anlage-Richtlinie genannt hat, entspricht dem Geiste unseres Antrags“, erklärt Lara Basten, finanzpolitische Sprecherin und Mitglied der Landschaftsversammlung für Die Linke.

Basten weiter: „In die Kriterien für die Finanzanlagen des LVR werden für Investitionen in Unternehmen der Ausschluss von Kinderarbeit, der Einsatz klimafreundlicher statt fossiler oder atomarer Energie aufgenommen und für Investitionen in Staatsanleihen Demokratie und die Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens. Wenn die demokratischen Gremien zustimmen, sind viele Punkte unseres Antrags erfüllt.“

Im Beschlussvorschlag der LVR-Verwaltung ist jedoch nicht das Kriterium enthalten, dass Unternehmen Arbeitnehmerrechte berücksichtigen. Die Verwaltung begründet dies mit mangelnder Überprüfbarkeit. DIE LINKE wird an diesem Thema weiterarbeiten.

„Die öffentliche Hand hat eine besondere Verantwortung bei der Auswahl ihrer Finanzanlagen. Der LVR sieht seine ‚besondere Vorbildfunktion‘ und will ihr zukünftig gerecht werden“, betont Ulrike Detjen, Fraktionsvorsitzende der Linken in der Landschaftsversammlung.

Detjen weiter: „Wenn der LVR dieser Vorbildrolle nachkommt und ‚den Fokus noch stärker als bisher auf die soziale und ökologische Gemeinwohlorientierung sowie auf Aspekte der guten Unternehmensführung‘ legt, dann ist das ein Erfolg der antragstellenden Fraktionen, selbst wenn es dafür nicht mehr der Verabschiedung des Antrags bedarf.“