Verschärfung sozial ungleicher Beteiligung bei Kita-Plätzen

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Laut Antwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag fehlten im Jahre 2021 in Deutschland knapp 300.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Zudem haben mehrfach empirische Forschungsarbeiten nachgewiesen, dass vor allem Kinder von Müttern ohne Abitur und Kinder aus armen Familien meist bei der Vergabe von Kita-Plätzen in nicht bedarfsdeckender Anzahl benachteiligt sind. Die Studien legen nahe, dass ausgerechnet diejenigen Kinder, die am stärksten vom frühen Besuch einer Kindertagesstätte profitieren würden – u.a. weil sie in prekären Verhältnissen leben oder zuhause eine andere Muttersprache gesprochen wird – in Deutschland seltener einen Kitaplatz erhalten.

Den Studien sowie Auskünften von Verantwortlichen aus den Verwaltungen zufolge entsteht diese Gerechtigkeitslücke gegenüber dem Recht auf einen Kitaplatz aus dem Mangel an Kitaplätzen sowie dem gesetzlichen Vorrang der freien Träger und deren Spielraum zur Festlegung von Vergabekriterien für die Plätze, die sie zu vergeben haben. Daher möchte DIE LINKE in der Gebietskörperschaft XY wissen

  1. Wie groß ist in der Gebietskörperschaft XY die Lücke zwischen dem (via Anmeldeportal) gemeldeten Interesse an einem Kitaplatz und dem tatsächlich vorhandenen Angebot? Bitte jeweils aufschlüsseln für Kinder im Alter von ein bis vier Jahren.
  2. Wie hoch ist jeweils in den Stadtteilen der Gebietskörperschaft XY die Dichte an Kitas mit und ohne U3-Plätze? Bitte jeweils aufschlüsseln nach städtischen, evangelischen, katholischen und anderen Trägern.
  3. Welche Schritte unternimmt die Gebietskörperschaft XY und unternehmen die nichtstädtischen Träger von Kindertagesstätten, Eltern mit nichtdeutscher Muttersprache oder geringem Bildungsstand über den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz aufzuklären und sie beim Anmeldeprozess zu unterstützen? Gibt es Informationen in Fremdsprachen – wenn ja, in welchen – und in leichter Sprache?
  4. Wie hoch ist jeweils der Anteil von Kindern von Eltern, die weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens verdienen (EU-Armutsgrenze), Kindern von Eltern im SGB-II-Bezug, Kindern von Wohngeld-beziehenden Eltern, Kindern von Eltern im Sozialhilfebezug sowie von Kindern mit Eltern ohne deutsch-muttersprachlichen Elternteil in Kitas in städtischer und nichtstädtischer Trägerschaft?
  5. Welche Kriterien legen städtische und nichtstädtische Kindertagesstätten bei Vergabe von Kitaplätzen zugrunde? Welche Rolle und Gewichtung erhalten dabei alleinerziehende Elternteile, eine nichtdeutsche Muttersprache der Eltern bzw. eines Elternteils, arbeitsuchende Elternteile sowie eine besondere soziale Situation im Haushalt der Kinder, z.B. Pflegeperson im Sinne des SGB XI, schwere Krankheit oder Behinderung eines Erziehungsberechtigten oder Geschwisterkindes im Haushalt?
  6. Welches Gewicht erhält bei der Vergabe eines Kitaplatzes der Entwicklungsstand des fraglichen Kindes (z.B. nachgewiesener Förderbedarf wie Sprachförderbedarf, auffälliges Sozialverhalten oder sonstiger Förderbedarf)?