Beispielantrag zur Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung
Die Linksfraktion Wesel hat im dortigen Stadtrat einen Antrag eingebracht, wonach die Stadt sich einem Appell aus dem LVR-Landesjugendhilfeauschuss (LJHA) an die Landesregierung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter anschließen möge. Wir möchten alle linken Kommunalos ermutigen, ähnliche Anträge in ihre kommunalen Vertretungskörperschaften einzubringen.
Durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sollen alle Kinder im Grundschulalter ab dem 01. August 2026 einen Anspruch auf ganztägige Förderung erhalten, beginnend mit der ersten Klassenstufe und sukzessive aufwachsend bis August 2029. Da in Deutschland der schulische Erfolg von Kindern nach wie vor stark vom Elternhaus abhängig ist, bedeutet das Gesetz einen richtigen Schritt in Richtung größerer Bildungsgerechtigkeit. Dazu muss das Gesetz aber auch gut umgesetzt werden. Im Unterschied zu mehreren anderen Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen bislang jedoch kein Ausführungsgesetz zum Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Deswegen hat der LVR-Landesjugendhilfeausschuss am 26. November 2024 einstimmig einen Appell an die Landesregierung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter verabschiedet (PDF-Datei, bitte klicken). Die Linksfraktion Wesel hat im dortigen Stadtrat einen Antrag eingebracht, wonach die Stadt sich diesem Appell anschließen möge. Wir ermutigen alle linken Kommunalos, ähnliche Anträge in ihre kommunalen Vertretungskörperschaften einzubringen.
Beispielantrag
Antrag auf Unterstützung des Appells des LVR-Landesjugendhilfeausschusses Rheinland an die Landesregierung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab dem 01.08.2026
Sehr geehrte Frau Westkamp,
die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Wesel beantragt, dass der Jugendhilfeausschuss und der Rat der Stadt Wesel sich dem „Appell des LVR-Landesjugendhilfeausschusses Rheinland an die Landesregierung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab dem 01.08.2026“ anschließt.
Begründung:
Am 11. Oktober 2021 trat das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft. Danach sollen alle Kinder im Grundschulalter ab dem 01. August 2026 einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben beginnend mit der ersten Klassenstufe und sukzessive aufwachsend bis August 2029. Seit vielen Jahren ist in Deutschland der schulische Erfolg von Kindern immer noch unverändert stark vom Elternhaus abhängig. Vor diesem Hintergrund scheint das Gesetz ein richtiger Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit zu sein. Ob das tatsächlich so sein wird, hängt entscheidend von der Umsetzung des Gesetzes ab.
Wegen der Wichtigkeit und Komplexität des Themas hat der LVR-Landesjugendhilfeausschuss bereits in seiner Sitzung am 25.11.2021 einen fraktionsübergreifenden Facharbeitskreis „Rechtsanspruch auf offenen Ganztag“ eingerichtet. Der Facharbeitskreis hat direkt zu Beginn seiner Arbeit ein Positionspapier erarbeitet, das die Anforderungen an eine erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes benennt. Dem Positionspapier wurde anschließend vom LVR-Landesjugendhilfeausschuss Rheinland und vom Landschaftsausschuss einstimmig zugestimmt. Das Positionspapier wurde einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und stieß auf viel positive Resonanz.
Mehrere Bundesländer haben inzwischen Ausführungsgesetze zum Ganztagsförderungsgesetz auf den Weg gebracht. In NRW gibt es lediglich einen gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.
Der Facharbeitskreis „Rechtsanspruch auf offenen Ganztag“ sah sich deshalb dazu veranlasst, erneut Stellung zur anstehenden Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes zu beziehen. Der erarbeitete Appell ist in der Sitzung des LVR-Landesjugendhilfeausschusses am 26. November 2024 einstimmig beschlossen worden.
Ohne ein Ausführungsgesetz des Landes sind einheitliche Standards nicht gegeben. Die Kommunen werden mit der Ausgestaltung und Finanzierung weitgehend allein gelassen. Es liegt auch in unserem Interesse als Stadt und örtlicher Träger der Jugendhilfe, dass für die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene der rechtliche Rahmen geschaffen und die Finanzierung sichergestellt wird.