Haushalt 2025/26 - Gefahr eines Nachtragshaushaltes in 2026!

Ulrike Detjen

In ihrer Haushaltsrede kritisiert die Fraktionssprecherin von DIE LINKE in LVR, Ulrike Detjen, die geplanten Umlagesätze als unzureichend und warnt vor möglicher Überschuldung. Sie betont die Rechtsansprüche von Menschen mit Behinderung und fordert einen höheren Hebesatz für 2026. Detjen appelliert an die Versammlung, eine inklusive Gesellschaft zu fördern und die UN-Vereinbarungen zu respektieren, statt sich primär auf industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu konzentrieren.

Haushaltsrede unserer Fraktionssprecherin Ulrike Detjen In der Sitzung der Landschaftsversammlung am 25.02.2025

Sehr geehrte Frau Henk-Hollstein,
sehr geehrte Damen und Herren des Verwaltungsvorstandes und des LWL,
liebe Anwesende,

ich möchte mich zu Beginn bedanken. Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Fraktion und bei ihren Mitgliedern für die fruchtbare Zusammenarbeit. Ich danke den Beschäftigten des Landschaftsverbandes für ihren Einsatz. Und ich bedanke mich bei den Mitgliedern der demokratischen Fraktionen für die Zusammenarbeit – oft kritisch, aber meist kooperativ.

Jetzt ist schon viel gesagt worden über die schwierige Lage der Kommunen – das muss ich nicht noch ausmalen. Festhalten möchte ich jedoch, dass diese Situation zu einem erheblichen Teil der nicht beachteten Konnexität durch Bund und Land geschuldet ist. Kommunen und Kommunalverbände sind nicht in der Lage, immer weitere Aufgaben zu übernehmen, ohne dass sie dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten! Ob die nächste Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber der kommunalen Ebene gerecht wird, ist nicht gewiss.

Ziemlich gewiss ist jedoch, dass die jetzt vorgeschlagenen Umlagesätze nicht ausreichen werden, um ohne mögliche Überschuldung über die nächsten zwei Jahre zu kommen. Schon in 2024 konnten die angestrebten Konsolidierungsbeträge nicht erreicht werden. – Wie auch? Das hatten wir bereits damals angemahnt. Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe. Der verschwindet zum Glück auch nicht auf Beschluss der Landschaftsversammlung. Wenn diese Versammlung in ihrer Mehrheit den Haushalt trotz der Rechtsansprüche konsolidieren will, hat sie zwei Möglichkeiten: Sie beauftragt die Verwaltung, rechtswidrig zu handeln oder sie wiegt sich – freundlich gesagt – in trügerischer Sicherheit.

Die ohnehin niedrige Ausgleichsrücklage wird schon in diesem Jahr weitaus mehr abgeschmolzen sein als geplant. Ende 2025 wird sie fast verschwunden sein, denn die angestrebten Konsolidierungsbeiträge sollen wieder aus der Eingliederungshilfe kommen. Da können sie aber nicht herkommen, denn die Ansprüche von Menschen mit Behinderungen sind gesetzlich geregelt und die Ansprüche der Freien Träger sind vertraglich festgeschrieben.

Meine Damen und Herren, Sie möchten die Mitgliedskommunen des LVR entlasten. Das ist ein gutes und sinnvolles Ziel. Aber so wird es nicht funktionieren:

Mit den Umlagesätzen, die jetzt beschlossen werden sollen, besteht die ernste Gefahr, dass spätestens in 2026 ein Nachtragshaushalt notwendig wird.
Wenn dann im laufenden Haushaltsjahr 2026 die Landschaftsumlage erhöht wird, wird es die Kommunen in umso größere Schwierigkeiten bringen, denn sie hatten keine Möglichkeit, diese Kosten einzuplanen.

Die Linke beantragt deshalb bereits jetzt für 2026 einen höheren Hebesatz – nicht überraschend hoch, sondern 16,5%, wie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Es wäre gut, wenn diese Landschaftsversammlung ihre Hausaufgaben erledigt und die bestehenden Probleme nicht der nächsten Landschaftsversammlung vor die Füße legt.

Denn die wird Probleme genug haben. Wenn die nächste Bundesregierung tatsächlich alle Entscheidungen unter die Frage stellt „Dienen sie der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie?“ – Herr Merz sprach in Focus Online wirklich von allen Entscheidungen – dann wird es sehr schwierig für den sozialen Zusammenhalt. Und erst recht schwer für Menschen mit Behinderungen. Sie sind oft nicht wettbewerbsfähig – aber teilhabefähig. Sie leiden bereits jetzt schon mehr als andere unter rasant steigenden Mieten und den anderen steigenden Lebenshaltungskosten. Es darf nicht sein, dass zuerst bei denen gekürzt wird, die am wenigsten haben.

Wollen wir eine vielfältige, offene Gesellschaft ohne Barrieren sein, in der die Schwächsten mittendrin sein können und dafür die Unterstützung erhalten, die sie brauchen? Oder wollen wir uns abschotten und das Recht des Stärkeren regieren lassen? Die Landschaftsversammlung kann einen Beitrag für eine Gesellschaft ohne Barrieren leisten. Lassen sie uns das versuchen. Noch gelten die Vereinbarungen der Vereinten Nationen – und wir sollten uns auch weiterhin daran gebunden sehen.