KI in der öffentlichen Verwaltung: Potenziale und Herausforderungen im Fokus

Lara Basten

Am 19. und 20. März 2025 fand im LVR-Landesmuseum Bonn der erste gemeinsame KI-Kongress der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) statt. Expertinnen und Experten diskutierten über die Chancen und Risiken von KI im öffentlichen Sektor. Der Kongress zeigte, dass KI enorme Möglichkeiten bietet, aber auch einen verantwortungsvollen Umgang erfordert, um Datenschutz und ethische Standards zu gewährleisten.

Der Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung bietet zahlreiche Vorteile:  
Durch Automatisierung können zeitaufwändige Prozesse beschleunigt werden, was zu einer effizienteren Ressourcennutzung führt. Zudem ermöglicht KI die schnelle Analyse großer Datenmengen, wodurch fundierte Entscheidungsprozesse unterstützt werden. Von der Sachbearbeitung über den Gesundheitssektor bis hin zur Kulturverwaltung findet KI bereits vielfältige Einsatzmöglichkeiten.  
Angesichts des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst kann KI dazu beitragen, Personalengpässe zu kompensieren und die Servicequalität für Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten.

Doch trotz der genannten Vorteile gibt es auch weitere Herausforderungen:  
Viele KI-Anwendungen basieren auf cloudbasierten Lösungen mit Servern außerhalb Deutschlands, was Datenschutzbedenken hervorruft. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt oft in der Verantwortung der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer. Darüber hinaus müssen KI-Systeme nachvollziehbar sein, um Vertrauen zu schaffen und Diskriminierung zu vermeiden.

Um den Einsatz von KI zu regulieren, hat die Europäische Union den „EU AI Act“ initiiert. Dieses Gesetzeswerk klassifiziert KI-Anwendungen nach ihrem Risikopotenzial und legt entsprechende Regulierungsmaßnahmen fest. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass KI-Systeme den europäischen Werten entsprechen.  
Für die öffentliche Verwaltung ist der EU AI Act besonders relevant, da er klare Richtlinien für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen vorgibt, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch diese Regulierung wird Vertrauen in die Technologie geschaffen, was die Akzeptanz und letztlich die erfolgreiche Implementierung von KI in der Verwaltung fördert. Wichtig ist jedoch auch, dass Ermessensentscheidungen weiterhin ausschließlich durch Menschen getroffen werden müssen.

Der Kongress verdeutlichte, dass KI bereits in den Landschaftsverbänden eingesetzt wird. Beide Verbände nutzen in Pilotprojekten ChatGPT. In Westfalen wird aktiv an der Implementierung von KI im Bereich der elektronischen Akte (eAkte) gearbeitet, und beide Verbände setzen KI in der Archivberatung ein bzw. arbeiten daran. Wichtig ist jedoch, dass wir aufhören müssen, immer einzeln Insellösungen zu finden und zu entwickeln. Es muss gemeinsame Lösungen und Wege dafür geben.

Ein zentrales Thema war auch die zukünftige Entwicklung der KI. Es wurde diskutiert, dass aufgrund des exponentiellen Wachstums der Kapazitäten in Quantität und Qualität die KI die Intelligenz des menschlichen Gehirns bis zum Jahr 2030 übertreffen könnte. Dennoch bleibt die menschliche Intelligenz unverzichtbar, insbesondere in Bereichen, die Empathie, ethische Überlegungen und komplexe Entscheidungsfindung erfordern.

Der erste gemeinsame KI-Kongress von LVR und LWL – wenn man die Teilnehmenden hört, sollte es nicht der letzte bleiben – hat gezeigt, dass Künstliche Intelligenz ein enormes Potenzial für den öffentlichen Sektor bietet. Gleichzeitig wurde betont, dass ein verantwortungsvoller und transparenter Umgang mit der Technologie unerlässlich ist, um die Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Der EU AI Act bildet dabei einen wichtigen Rahmen, um den ethischen und sicheren Einsatz von KI in der Verwaltung zu gewährleisten. Es liegt an uns allen, die Entwicklung von KI kritisch zu begleiten und aktiv mitzugestalten, um sicherzustellen, dass sie den Menschen unterstützt und nicht ersetzt.