Doppelhaushalt 2025/2026 - Herausfordernde Haushaltslage beim LVR: Chancen, Risiken und dringender Handlungsbedarf

Lara Basten

Der LVR sieht sich mit massiv steigenden Aufwendungen konfrontiert, insbesondere durch höhere Tariflohnkosten und wachsende Unterstützungsbedarfe im Sozialbereich. Die finanzielle Lage bleibt angespannt: Sollten geplante Einsparungen nicht realisiert werden, drohen weitere Umlagesteigerungen. Gleichzeitig bietet der Doppelhaushalt Chancen, wenn die Konsolidierungsmaßnahmen greifen und Bund und Land sich stärker beteiligen.

Am Mittwoch 11.12.2024 hat der Kämmerer Tilman Hillringhaus den Doppelhaushalt 2025/2026 eingebracht. Ebenso wie die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen steht auch der LVR vor enormen finanziellen Herausforderungen. Trotz zusätzlicher Mittel durch das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) des Landes NRW für 2025 – eine Steigerung um 443 Mio. Euro auf insgesamt 15,76 Mrd. Euro – bleibt die finanzielle Situation angespannt. Den steigenden Finanzbedarf, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe, decken die Schlüsselzuweisungen nicht annähernd.

Der LVR sieht sich mit massiv steigenden Aufwendungen konfrontiert, insbesondere durch höhere Tariflohnkosten und wachsende Unterstützungsbedarfe im Sozialbereich. Letzterer macht rund 90 Prozent des Haushalts aus. Der Aufwand im Sozialbereich wird um 257 Mio. Euro steigen, sodass sich der Gesamtaufwand des LVR auf 5,27 Mrd. Euro beläuft. Allein in der Eingliederungshilfe summieren sich die Zusatzkosten auf über 200 Mio. Euro bis 2026.

Bereits für das laufende Haushaltsjahr 2024 weist der LVR ein Defizit von über 100 Mio. Euro auf. Im Unterschied zu den anderen Fraktionen hatte die Linksfraktion bereits bei der Verabschiedung des Haushalts 2024 darauf hingewiesen, dass es weitere Steigerungen besonders im Bereich Eingliederungshilfe geben werde. Zur Deckung der jetzt entstandenen Defizite wird die Ausgleichrücklage in Anspruch genommen, die Ende 2023 noch 176 Mio. Euro betrug, bis 2026 aber nahezu vollständig abschmilzt. Zwar konnten durch ein Konsolidierungsprogramm seit 2011 über 560 Mio. Euro eingespart werden, jedoch stößt die Haushaltskonsolidierung an natürliche Grenzen. Für 2025 sind Einsparungen von 36,8 Mio. Euro, für 2026 von 44,8 Mio. Euro geplant – ein Plus von 22 Prozent. Dennoch sind in den nächsten zwei Jahren erhebliche Fehlbeträge in Höhe von 41 Mio. Euro zu erwarten.

Trotz dieser Schwierigkeiten bringt der Kämmerer folgende Umlagesätze ein: 16,2 Prozent für 2025 und 16,4 Prozent für 2026. Ab 2027 ist jedoch ein deutlicher Anstieg auf über 17 Prozent absehbar.

Doch warum ist das so? Hierzu ein kleines Rechenbeispiel anhand der LVR-Eingliederungshilfe für Erwachsene. Über die Umlage trägt sie mit knapp 3,1 Mrd. Euro rund 80 Prozent der Kosten und damit das Fünffache aller anderen Beteiligten, zu denen Bund, Land und Dritte wie die Pflegeversicherung gehören. Eine gerechtere Kostenübernahme im Sinne des Konnexitätsprinzips („wer bestellt, bezahlt“) ist zwingend erforderlich, da die Kreise und Kommunen diese von Dritten beauftragte Leistung nicht mehr eigenständig finanzieren können.

Die finanzielle Lage bleibt angespannt: Sollten geplante Einsparungen nicht realisiert werden, drohen weitere Umlagesteigerungen. Gleichzeitig bietet der Doppelhaushalt Chancen, wenn die Konsolidierungsmaßnahmen greifen und Bund und Land sich stärker beteiligen. Die kommende Zeit verlangt vom LVR und seinen Mitgliedskommunen einen weiterhin restriktiven Kurs – immer mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. 

Die LVR-Mitgliedskörperschaften wissen die bisherigen Konsolidierungsbemühungen scheinbar zu schätzen, fordern jedoch eine Ausweitung dieser Anstrengungen, etwa durch Standardüberprüfungen und weitere Strukturreformen. Nur so kann der LVR auch langfristig handlungsfähig bleiben.

Konsolidierung und hohe Konsolidierungsziele sind wichtig – aber immer mit Augenmaß. Trotz finanzieller Engpässe dürfen gesetzliche Leistungen nicht gekürzt werden, und das ist auch richtig so. Sparmaßnahmen sollten niemals um jeden Preis erfolgen.

Darauf werden auch wir als Linksfraktion in den anstehenden Haushaltsberatungen achten.

Elf Mitgliedskörperschaften haben Stellung zur Festsetzung des Umlagesatzes bezogen. Positiv hervorgehoben werden die Konsolidierung und der Einsatz der Ausgleichsrücklage. Kritisiert wurden jedoch steigende Umlagesätze, eine pessimistische Einnahmeprognose und die Höhe der Umlage in der Finanzplanung. Gefordert werden erweiterte Konsolidierungsbemühungen, ein globaler Minderaufwand, die Prüfung eines Verlustvortrags sowie eine Diskussion zu Standards der Eingliederungshilfe unter Einbindung der Mitgliedskörperschaften und des Landes NRW. Auch freiwillige Leistungen sollen überprüft werden.

Im Vergleich zur Benehmensherstellung für den Haushalt 2024 wurde auch bei der Anhörung scheinbar die Bemühungen des LVRs von den örtlichen Kämmerinnen und Kämmerern anerkannt, da von Kritik oder Rückfragen Abstand genommen wurde.