Fortführung der Inklusionspauschale
Antrag Fraktion DIE LINKE zum LVR-Haushalt 2020/2021
Beschlussvorschlag:
Die Fortführung der LVR-Inklusionspauschale in der zuletzt beschlossenen Form um ein weiteres Jahr wird beschlossen und die Verwaltung mit der Fortführung für das Schuljahr 2021/2022 beauftragt. Die entsprechenden Mittel müssen wegen des Doppelhaushalts 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 bereits jetzt eingeplant werden.
Begründung:
Der Landschaftsausschuss hat mit seinem Beschluss vom 01.10.2018 gemäß der Vorlage 14/2832 die Förderung aus der LVR-IP um die Schuljahre 2019/20 und 2020/21 verlängert. Mit der Verlängerung der LVR-IP wurden zwei Änderungen der Fördervoraussetzungen eingeführt: Ein Drittel der Gesamtfördersumme steht seitdem mit einer vorab zugesagten 100%igen Förderung für Stärkungspaktkommunen zur Verfügung. Des Weiteren werden auch Schüler*innen unterstützt, die sich bereits im Gemeinsamen Lernen befinden und deren Bedarfe sich erheblich verändern (Bedarfsfalländerung). Die Inanspruchnahme der so fortgeführten Inklusionspauschale wurde zuletzt im Inklusionsausschuss am 10.10.2019 in Vorlage 14/3509 dargestellt. Dabei zeigt sich, dass beide Neuerungen gut angenommen werden und die LVR-Inklusionspauschale weiterhin eine wichtige Funktion erfüllt.
Bisher wurde die LVR-Inklusionspauschale jeweils befristet beschlossen. Nach Ablauf der Befristung wurde die Inanspruchnahme evaluiert und wegen der Wirksamkeit der Maßnahme eine Fortführung beschlossen – zum Teil wie 2018 mit Anpassung der Rahmenbedingungen.
Die derzeitige Befristung endet mit dem Schuljahr 2020/21. Da zu erwarten ist, dass der Erfolg der LVR-Inklusionspauschale weiter anhält, liegt eine Fortführung über das Schuljahr 2020/21 nahe. Weil jetzt ein Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 zur Beschlussfassung ansteht, sollte über die Fortführung im Schuljahr 2021/22 jetzt entschieden und die Mittel für die LVR-Inklusionspauschale im Haushaltsjahr 2021 entsprechend eingeplant werden.