Erhöhung und Fortführung der Inklusionspauschale

Antrag 15/17 zum Haushalt 2022/23

Beschlussvorlage:
•    Die LVR-Inklusionspauschale wird beginnend mit dem Schuljahr 2022/2023 dauerhaft fortgeführt.
•    Hierfür wird ein jährlicher Aufwand von 500.000.- Euro in den Haushalt eingestellt.
•    Analog zur Anpassung der Fördervoraussetzungen für Stärkungspaktkommunen
(Vorlage-Nr. 14/2832) erhalten im Haushaltssicherungskonzept befindliche Kommunen bei entsprechendem Nachweis eine 100%-Finanzierung der beantragten Fördermaßnahme.
•    Über die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Inklusionspauschale sind die Schulträger im LVR-Gebiet, die lokalen Schulpflegschaften, Schüler:innenvertretungen und Inklusionsbeiräte zu informieren.
•    Der LVR unterstützt den Austausch von Schulträgern über die Wirksamkeit unterschiedlicher geförderter Maßnahmen im Sinne der Umsetzung der UN-BRK.

Begründung:
Die Inklusionspauschale wird sehr gut angenommen und erfüllt einen wichtigen Zweck im Sinne der Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK. Es sprechen viele Gründe dafür, dieses Instrument zu verstetigen und den dafür vorgesehenen Aufwand im Haushalt zu erhöhen.
Die Inklusionspauschale ist bedarfs- und sachgerechter als die landesrechtliche Förderung, zu der sie in einem subsidiären Verhältnis steht. Als zweckgebundene, individuelle Einzelfallförderung bleibt sie eng an die LVR-Förderschwerpunkte gekoppelt. Durch vermehrte und zielgruppengerechte Ansprache lokaler Stakeholder und die begleitende Beratung der unterstützen Maßnahmen durch den LVR können Kenntnis der Möglichkeiten, Verständnis für und Akzeptanz von inklusiver Beschulung im LVR-Gebiet erhöht werden.
Durch die Erhöhung des eingestellten Aufwands setzt der LVR ein Signal für die Stärkung der Inklusion im Schulbereich, da die eher als bislang mit einer auskömmlichen Förderung rechnen können. Ein Mehr an Planungssicherheit ist für die Schulträger nicht im Lichte geänderter landesgesetzlicher Rahmenbedingungen der Inklusion, sondern auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie angezeigt. Dem würde vom LVR durch Verstetigung der Inklusionspauschale merklich Rechnung getragen.