Erhöhung der Personalkostenbudgets um die durchschnittlich gestiegene Nettopersonalkostenquote 

Antrag 15/20 zum Haushalt 2022/2023

Beschlussvorschlag:
Die Personalkostenbudgets sind in allen Produktbereichen des Haushalts jeweils um die durchschnittlich gestiegene Nettopersonalkostenquote der letzten drei Jahre zu erhöhen. Dabei sind tarifliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Besoldungserhöhungen zu berücksichtigen. 

Begründung:
Werden wie bisher vorgesehen höhere Personalkosten nicht in der Haushaltssatzung abgebildet, widerspricht dies den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Personalkostensteigerungen nicht abzubilden, hat unweigerlich versteckte Kürzungen zur Folge, sei es in Gestalt einer faktischen, wenn auch versteckten Wiederbesetzungssperre, sei es in Form geringerer Sachmittel. In beiden Fällen muss mit Abstrichen an der Qualität der Arbeit des LVR gerechnet werden.
Will der Landschaftsverband eine sachgerechte und zeitnahe Aufgabenerfüllung sicherstellen, ist die Berücksichtigung von Personalkostensteigerungen unabdingbar.
Sie ist zugleich auch Ausdruck des Respekts und der Wertschätzung gegenüber dem eigenen Personal.  Projekte zur Personalgewinnung und –bindung, welche die Politik beim vergangenen Haushalt angestoßen hatte, würden hierdurch nachträglich z.T. erheblich geschwächt. Es widerspräche auch der sinnvollen Praxis von immer mehr kommunalen Gebietskörperschaften im Lichte des Fachkräftebedarfs, Stellen mit hinreichendem Vorlauf und zeitweise überlappend von alten und neuen Mitarbeitenden besetzen zu lassen, um für reibungslose Übergänge zu sorgen. Bei versteckten Sperren und Verzögerungen droht das Gegenteil: Sach- und betriebsrelevantes Wissen kann nicht störungsfrei von Beschäftigten zu Nachfolgbeschäftigten übergehen. Es drohen vermeidbare Verluste von Informationen und Wissen.