Digitale Barrierefreiheit für die Gebietskörperschaft XY herstellen! Webangebote und App-Angebote ohne Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigungen verwirklichen

Muster-Prüfantrag

Beschlussvorschlag:

Das Gremium X in der Gebietskörperschaft Y beschließt:

In Rücksprache und enger Abstimmung mit der Gesellschaft für inklusive Kommunikation (GfiK) sowie lokalen Organisationen von und für die Menschen mit Beeinträchtigungen wird die Verwaltung 

  • alle bestehenden Webangebote der Gebietskörperschaft XY dahingehend umbauen, dass sie übersichtlich, aufgeräumt und frei von Barrieren sind,
  • bei allen Applikationen für digitale Endgeräte, an denen die Gebietskörperschaft XY und/oder ihre öffentlichen Unternehmen teilhaben, auf deren barrierefreie Umgestaltung hinwirken,
  • bei neuen Web- oder App-Angeboten diese von vornherein digital barrierefrei anlegen und vor dem Start analog zum „Atlas digitale Barrierfreiheit“ einem hierzu geeigneten Test unterziehen.

Begründung:

Die Menschenrechtskommissarin des Europarates Dunja Mijatovic kritisierte im März 2024 in ihrem Bericht Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Barrierefreiheit. Auch der Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom Vorjahr betont zahlreiche Defizite der Bundesrepublik in diesem Zusammenhang. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung versprochene „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ ist bislang ausgeblieben.

Die Unterlassung, digitale Barrierefreiheit herbeizuführen, ist nicht akzeptabel. Kommunen sind für alle Menschen das bekannte Gesicht des Staates und ihre erste Anlaufstelle. Gerade Menschen mit Behinderungen sind auf gute Erreichbarkeit dieser Anlaufstelle für staatliche Leistungen angewiesen. Fehlende Barrierefreiheit bedeutet, dass sie von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen bleiben und ihnen ohne Not zusätzliche Probleme bereitet werden. Dabei ist Barrierefreiheit digitaler Angebote leichter herzustellen als die ebenfalls überfälligen Änderungen im baulichen Bereich.