Chancen und Risiken des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes – ein Veranstaltungsbericht
Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) regelt die Bewirtschaftung der Finanzen in NRW – in den Städten und Gemeinden, in den Landkreisen und in den Landschaftsverbänden. Trotz deutlicher Kritik der kommunalen Spitzenverbände hat der Landtag NRW am 28.02.2024 mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Änderungen am NKF in NRW beschlossen.
Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen waren das Thema einer Onlineveranstaltung unserer Fraktion zusammen mit dem kopofo nrw. Als sehr kompetente Referentin konnten wir Katharina Suhren gewinnen. Sie bearbeitet beim Städtetag NRW Grundsatzfragen zur Konnexität, das Landes- und Gemeindehaushaltsrecht NRW, sowie örtliche und überörtliche Rechnungsprüfung.
Die Änderungen am NKF erleichtern es Kommunen, einen Haushalt vorzulegen, der von der Kommunalaufsicht genehmigt werden kann. Damit kann es eine Kommune in finanziellen Schwierigkeiten vermeiden, einen Nothaushalt aufzustellen. Allerdings: Ihre finanziellen Schwierigkeiten bleiben bestehen. Denn zu deren Behebung wären tatsächliche Finanzmittel des Landes nötig. Die neuen Regelungen verschleiern und verlängern so die tatsächliche Lage der Kommune.
Eine wirkliche Verbesserung für die Kommunen wäre eine Altschuldenregelung. Die Landesregierung schätzt die Altschulden der Kommunen auf 20,9 Mrd. Euro. Nach einem ersten, misslungenen Versuch der Altschuldenregelung, hat das Land nun tatsächlich in Aussicht gestellt, 7,5 Mrd. dieser Schulden zu übernehmen. Der Bund hat zugesagt, dieselbe Summe zu tragen. Der Ausgang dieses Prozesses ist noch offen, zumal er eine Zustimmung des Bundesrates erfordert.
Als problematisch sah Frau Suhren die Neuregelung hinsichtlich der Tilgung von Liquiditätskrediten. Kommunen nehmen diese Kredite auf, um ihre unmittelbar anstehenden Aufgaben finanzieren zu können. Eigentlich sollen hiermit nur vorübergehende Engpässe überbrückt werden, die sich zum Beispiel aus den vierteljährlichen Stichtagen bei der Zahlung der Gewerbesteuer ergeben. Aber bei vielen Kommunen hat sich in den letzten Jahren ein Berg an Liquiditätskrediten angesammelt, da ihre Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Die Neuerung im NKF-Gesetz ist, dass diese Kredite nach 36 Monaten vollständig getilgt sein müssen. Ein langfristiges Kreditmanagement wird so erschwert. Finanzschwache Kommunen werden stetig neue Kredite aufnehmen müssen, um die alten zu tilgen. Es ist zu befürchten, dass dies die Kreditaufnahme erschwert und die Kredite verteuert, was diese gebeutelten Kommunen zusätzlich belasten wird.