Bereitstellung kostenloser Hygieneprodukte in allen LVR-Einrichtungen

Antrag für die Kommission Gleichstellung am 06.03.2025, den Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung am 31.03.2025 und den Landschaftsausschuss am 09.04.2025

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in allen Einrichtungen (Museen, Schulen, Verwaltungsgebäuden, Krankenhäuser etc.) des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)  kostenlose Menstruationsprodukte wie Tampons und Binden in Sanitärbereichen bereitzustellen. 

Begründung:

Menstruation ist ein natürlicher Vorgang, der Frauen und Mädchen regelmäßig betrifft. Trotz seiner Alltäglichkeit ist das Thema immer noch mit Tabus und Vorurteilen behaftet. Hinzu kommt die sogenannte Periodenarmut, die auch in Deutschland weit verbreitet ist. Laut einer repräsentativen Umfrage von Plan International Deutschland aus dem Jahr 2021 hat jede vierte betroffene Person Schwierigkeiten, sich ausreichend mit Menstruationsartikeln zu versorgen. Dies führt oft zu unsicheren Alternativen wie der Verwendung von gefaltetem Toilettenpapier, was gesundheitliche Risiken birgt.

Die Stadt Bochum zum Beispiel hat in Einrichtungen ein Projekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsprodukten initiiert. Die Erfahrungen sind durchweg positiv: Frauen in finanziell prekären Lebenslagen profitieren besonders von der Verfügbarkeit kostenfreier Menstruationsartikel. Die dauerhafte Bereitstellung erspart Betroffenen unangenehme Nachfragen, insbesondere in Einrichtungen, in denen überwiegend männliche Beschäftigte arbeiten.

Internationale Vorbilder wie Schottland und Neuseeland haben bereits Gesetze zur
Bereitstellung kostenloser Menstruationsprodukte verabschiedet. Auch deutsche Städte wie Karlsruhe, Chemnitz und Bonn haben ähnliche Initiativen umgesetzt. Diese Projekte belegen, dass eine flächendeckende Bereitstellung von Menstruationsprodukten in öffentlichen Einrichtungen machbar und wirkungsvoll ist. Eine kostenlose Bereitstellung von Menstruationsprodukten ist nicht nur ein Schritt zur Enttabuisierung des Themas, sondern auch ein Beitrag zur Gleichstellung und Chancengleichheit. Es geht dabei um die Sicherung grundlegender Bedürfnisse und um die Förderung der Menschenwürde. Der LVR kann mit dieser Maßnahme eine Vorreiterrolle übernehmen und ein starkes Zeichen für Solidarität und Inklusion setzen.