Bei Schulsanierungen Inklusion berücksichtigen
Ergänzungsantrag zum Antrag Nr. 15/147 "Haushalt 2024;
Schulbausanierung"
Der Antrag Nr. 15/147 wird wie folgt ergänzt (Ergänzung hervorgehoben):
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Investitions- und Sanierungsprogramm für die kommenden 10 Jahre für die LVR-Förderschulen zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Eine Priorisierung der anstehenden Baumaßnahmen ist vorzunehmen.
Dabei sind neben den schulischen Belangen auch energetische Ertüchtigungen zu berücksichtigen. Ebenso ist bei den Maßnahmen die Zielsetzung zu berücksichtigen, die schulische Inklusion zu fördern.