Anfrage zur Kontrolle des Schülerspezialverkehrs

Anfrage 15/114 für den Schulausschuss am 09.09.2024 und den Bau- und Vergabeausschuss am 25.09.2024

Fragen/Begründung:

Mit dem Schülerspezialverkehr erfüllen die Landschaftsverbände einen wichtigen Baustein zur Beschulung von Kindern mit Behinderung, die auf anderem Wege nicht zum Schulort gelangen können. Aufgrund der Vulnerabilität der Personen, die diese Leistungen in Anspruch nehmen müssen, ist es umso wichtiger, dass die von den Anbietern erbrachte Leistung den ausgeschriebenen und vergebenen Standards entspricht und damit den Schülerinnen und Schülern unter anderem Sicherheit und Verlässlichkeit bietet. 

In diesem Zusammenhang weist der LVR darauf hin, dass zur Prüfung der Sicherheit der Schülerbeförderung „die eingesetzten Fahrzeuge und das Fahrpersonal vom Schulträger in regelmäßigen Abständen unangemeldet vor Ort überprüft werden, um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten“.

Daher bitte die Fraktion DIE LINKE in der Landschaftsversammlung um die Beantwortung folgender Fragen für das Schuljahr 2023/2024: 

 

  1. Wie oft gab es eine „kleine Kontrolle“ (Stichprobenkontrolle, bei der mit einem Team von zwei bis drei Mitarbeitenden eine kleine Anzahl von Schulbuslinien überprüft werden) und wie oft „große Kontrollen“ (Überprüfung aller Fahrzeuge einer Schule durch das gesamte Team Schülerbeförderung) gemäß Vorlage 12/2817?
  2. An wie vielen Schulen wurde der Schülerspezialverkehr kontrolliert?
  3. Wie viele der Überprüfungen waren anlasslos? Wie vielen lagen konkrete Beschwerden im Vorfeld zugrunde?
  4. Wie viele Prüferinnen und Prüfer waren insgesamt bei den Prüfungen des Schülerspezialverkehrs im Einsatz? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht das? Wie viele Vollzeitäquivalente sind erforderlich, um den angestrebten Turnus der Kontrollen sicherzustellen?
  5. Sind der Verwaltung Probleme in Bezug auf die Kommunikation zwischen Schule und Anbietern bei wichtigen Änderungen oder Verspätungen bekannt?