DIE LINKE. in der Landschaftsversammlung Rheinland
Newsletter Oktober 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

dies ist der erste Newsletter unserer Fraktion mit dem wir Sie und Euch künftig gerne in regelmäßigen Abständen rund um die Themen Inklusion, Eingliederungshilfe und UN-Behindertenrechtskonvention informieren möchten und über unsere Politik im Landschaftsverband Rheinland.

Eine anregende Lektüre wünschen Die Linken. in der Landschaftsversammlung Rheinland

 

LVR-Haushalt eingebracht

Umlagesatz von 15,2% für 2020

 

Foto: Marco Verch / https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Geldscheine

Der Haushaltsentwurf des LVR für die Jahre 2020 und 2021 liegt vor. Er sieht zur Zeit einen Umlagesatz von 15,2% für 2020 – mit einem Volumen von 4,12 Mrd. Euro – und 15,7% für 2021 – mit einem Umfang von 4,26 Mrd. Euro – vor. Ob der Umlagesatz bestehen bleibt, wird sich in den nächsten Wochen herausstellen. Der Umlagesatz berechnet sich auf der Basis der kommunalen Einnahmen zwischen Juni 2018 und Juni 2019. Dafür liegen die Daten aber noch nicht vor. Sicher ist, dass der LVR die Geldsumme in diesem Umfang benötigt, um die Pflichtaufgaben, mit denen er betraut ist, zu erfüllen.

Den Haushaltsentwurf findet ihr hier:
https://www.lvr.de/de/nav_main/derlvr/finanzen/finanzmanagement/nkfhaushalt/.jsp

Der LVR steht vor einem zweiten Problem: Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes geht in die letzte Runde – ab 1. Januar 2020 sind die Leistungen zum Lebensunterhalt vollständig aus der Eingliederungshilfe herausgenommen, sie müssen von den Kommunen finanziert werden. Der LVR finanziert künftig alle Leistungen der Eingliederungshilfe. Das wird Verschiebungen auch in den kommunalen Haushalten bewirken. In welcher Höhe das sein wird, müssen wir in den Mitgliedskörperschaften feststellen.

Die Linksfraktion im LVR hat sich in ihrer Haushaltsklausur auf folgende Anträge zum Haushalt verständigt:

  • zur Fortführung der Inklusionspauschale auch im Schuljahr 2021/22
  • für kostenlosen Eintritt in den LVR-Museen
  • zur Stärkung der Elternarbeit für Eltern von Kindern, die stationär untergebracht sind
  • für ein kostenloses Jobticket für alle beim LVR Beschäftigten

Wir haben außerdem diskutiert, wie mehr Gelder für die freie Kulturszene zur Verfügung gestellt werden können, wie die Pflegekräfte in den LVR-Kliniken gestärkt werden können, wie die Beratung von Eltern, die ein behindertes Kind erwarten, verbessert und gestärkt werden kann. Außerdem möchten wir sicherstellen, dass die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen nach der Umstellungen durch das Bundesteilhabegesetz nicht komplizierter und weniger werden darf.

Dabei brauchen wir die Unterstützung der Fraktionen und Kreisverbände: Wie gelingt die Umstellung in der Eingliederungshilfe, welche Probleme gibt es – für die Verwaltungen und für die Menschen mit Behinderungen?

Ulrike Detjen

 

Wird in den kommunalen Jugendämtern zum Nachteil der „Care Leaver“ gespart?

DIE LINKE in Duisburg stellt vorbildlichen Antrag für mehr Unterstützung

 

Paolo Gamba / https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Strassenszene, Armut

Der aktuelle 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 widmet den sogenannten „Care Leavern“ einen großen Anteil. „Care Leaver“, so nennt man junge Menschen zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr, die bis zur Volljährigkeit im Heim oder in Pflegefamilien betreut wurden.

Jugendliche, die in ihren Familien oder bei alleinerziehenden Elternteilen den Tag der Volljährigkeit erleben, bleiben zumeist ganz selbstverständlich im geschützten Bereich ihres angestammten Zuhauses und erhalten dort, wenn sie es wollen, weiter „Lebenshilfe“ auch nach der Volljährigkeit zum Erwachsenwerden.

Ganz anders bei „Care Leavern“. Sie verlassen („leave“) generell die Obhut/Pflege („Care“) der geschützten Einrichtung. Sie stehen am Tag der Volljährigkeit buchstäblich auf der Straße. Gute Einrichtungen und Pflegefamilien helfen sicherlich weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten das ein oder andere zu regeln. Hier sollte der „§41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung“ helfen:
"1 Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
2 Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.“

Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung beinhaltet eine Vielzahl interessanter Statistiken und Aussagen, die an dieser Stelle nicht weiter abgedruckt oder behandelt werden sollen.
Aber deprimierend dort nachzulesen, dass von den Hilfen dieses Gesetzes nur ca. 8 % der deutschen Jugendlichen, jedoch ca. 80 % der Jugendlichen mit Migrationshintergrund, im wahrsten Wortsinn profitieren. Der einzige Grund, der für dieses deutliche Missverhältnis anzuführen ist: Für die Deutschen zahlt das zuständige Jugendamt. Für die Migrant*Innen zahlt das Land. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Es soll hier nicht darum gehen zu bemängeln, dass Migrant*Innen scheinbar bessergestellt werden. Vielmehr sollen alle Jugendlichen diese Betreuung bei Notwendigkeit erhalten. Woher das Geld kommt muss dabei nachrangig sein. Im Übrigen ist in beiden Fällen das örtliche Jugendamt zuständig.

Die Fraktion der Linken in Duisburg hat zu diesem Sachverhalt im Jugendhilfeausschuss einen Antrag gestellt. Die dortige Fraktion hat damit noch einmal deutlich die Verpflichtung der Jugendämter herausgearbeitet, sich zu kümmern. Hilfe der Jugendämter ist keine Hol- sondern eine Bringschuld!!!
Wir empfehlen den Fraktionen, stellt eine Anfrage an das zuständige Jugendamt. Insbesondere dazu, wie viele Deutsche und wie viele Migrant*Innen das Jugendamt betreut und warum sich diese Zahlen unterscheiden.

Dieter Meurer

Links
15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung
SGB VIII § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Careleaver Deutschland e.V.
Duisburger Antrag der Fraktion Die Linke zu „Care Leavern“

 

Schwer-in-Ordnung-Ausweis gegen Diskriminierung

 

Fotograf: Kai Bruhn - Dieses Werk darf von dir verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden

Fotograf: Kai Bruhn / Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.

Fotograf: Kai Bruhn

Für die Landschaftsversammlung am 8. Juli konnte unsere Fraktion die anderen Fraktionen im LVR davon überzeugen, gemeinsam Ausweishüllen für den Schwerbehindertenausweis zu beantragen, die den Schriftzug  Schwerbehindertenausweis mit dem Wort Schwer-in-Ordnung-Ausweis überdecken. Diese Hüllen werden somit künftig vom LVR kostenfrei bei öffentlichen Veranstaltungen, im Mobil der  Begegnung und auf Anforderung ausgegeben. Die Idee für die Ausweishülle hatte 2017 die damals 14-jährige Schülerin Hannah aus  Pinneberg, die mit dem Down-Syndrom lebt und die sich durch die Bezeichnung ihres Schwerbehindertenausweises diskriminiert fühlte. Mehrere Bundesländer haben  daraufhin bedruckte Ausweishüllen eingeführt und ausgegeben. Auch die Stadt Köln hat solche Ausweishüllen gedruckt und ausgegeben und dem LVR für den Tag der Begegnung zur Verfügung gestellt. Die Nachfrage danach war so groß, dass die Stadt daraufhin noch weitere Ausweishüllen nachgeordert hat. Da die Nachfrage auch in anderen Mitgliedskörperschaften des  LVR sehr groß sein dürfte, ist eine Anschaffung als Werbemittel des LVR sinnvoll. 

Daniela Glagla

 

Perspektive der LVR-Schulen

DIE LINKE lehnt Positionspapier ab

 

openTransfer CAMP #Inklusion 2016 in München #otc16

Andi Weiland / Andi Weiland | OpenTransferCamp https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/

unbesetzte Stühle in Schulklasse

Die LVR Verwaltung wurde 2018 mit dem Beschluss eines Antrages der CDU, SPD Koalition beauftragt ein Positionspapier zu verfassen, welches „aus aktueller Perspektive Rahmenbedingungen und bildungspolitische Perspektiven für eine gelingende Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem“ aufzeigt.

Dieses Positionspapier wurde jüngst vorgelegt. Die LINKE in der Landschaftsversammlung hat als einzige Fraktion gegen ein Verwaltungshandeln  gemäß Vorlage  gestimmt. 

Mit dem Inkrafttreten der UN-BRK vor 10 Jahren herrschte Zuversicht und bei der LVR-Verwaltung und den in der Landschaftsversammlung vertreten Fraktion auch Einvernehmen, dass die Schulen des LVR als Sondereinrichtungen im Sinne der BRK an Bedeutung verlieren. Es wurde diskutiert, wie das erwünschte Schwinden der LVR-‚Sonderschulen´ am besten zu erreichen sei.

Inzwischen hat sich der Wind gedreht. Mit der Änderung der politischen Konstellationen in Land aber auch beim LVR haben sich die Aussichten verfinstert. Folge und zugleich Indiz des Richtungswechsels ist die aktuelle und auch für die Zukunft prognostizierte Zunahme der Schüer*Innen an den ‚Sonderschulen´ des LVR.

Nunmehr geht es darum die LVR-Schulen in kaum veränderter Form als perspektivisch auf lange Zeit unverzichtbar, ja ärger noch, als sogar praktisch inklusiv und damit als gar nicht mehr bedenklich darzustellen. Das nun von den Linken abgelehnte Positionspapier ist Ausdruck dieser Veränderung. Mit dem Papier schreibt die Verwaltung dem Förderschulsystem eine dauerhafte Rolle zu, als Bestandteil eines künftigen ‚inklusiven‘ Schulsystems. Die Sonderschulen des LVR sollen nunmehr als „Expertisezentren“ erhalten bleiben und die Schulen des Gemeinsamen Lernens unterstützen, statt diese Expertise an die GL-Schulen zu übertragen. Im Sinne der UN-BRK und der Inklusion ist das sicher nicht.

Auch die im Papier befürwortete „Öffnung der Förderschulen“ in Form von "Regelschulgruppen" an Förderschulen muss als Irrweg betrachtet werden. Dieser Vorschlag ist aktuell nicht einmal rechtlich gedeckt, sondern offenbar Wunsch des Schuldezernats. Für eine echte Öffnung – soll die Umwandlung von Förderschulen nicht als Pseudo-Inklusion enden - müssten die Förderschulen künftig mindestens 75 % Regelschüler*Innen aufnehmen.

Schließlich ist die im Papier geäußerte Auffassung, dass schulischen Inklusion „Generationenaufgabe“ sei, ein kaum verhüllter Versuch nicht wirklich entschlossen die bestehenden Sonderstrukturen in Angriff nehmen zu wollen.

Die Linke in LVR plant angesichts der Kehrtwende in der schulischen Inklusionspolitik ein Vernetzungstreffen mit Akteur*Innen die gegensteuern.

Das Positionspapier: https://tinyurl.com/yysy9euz

Felix Schulte

 

Termine und Veranstaltungen

 

28. November 2019 19:00 Uhr 
DIE LINKE. Kreisverband Bonn Vorgebirgsstraße 24, 53111 Bonn
Inklusion - Wie kann DIE LINKE dazu beitragen?
Dazu sprechen wir mit Ulrike Detjen, Fraktionsvorsitzende der Linken aus der Landschaftsversammlung im Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Tobias Jacob, Mitglied des LVR-Inklusionsausschusses.


Vorankündigung für 2020
Wir wollen feiern, informieren und um Unterstützung werben. Für den 14.03. nächsten Jahres plant die DIE LINKE in der Landschaftsversammlung Rheinland ein Frühlingsfest, auf dem wir unsere Arbeit vorstellen und für interessierte und kompetente Mitarbeit werben.

 Aber auch Nachdenkliches soll bei unserem Rück- und Ausblick nicht zu kurz kommen. Das Theater Mini-Art wird auf der Veranstaltung das Stück „Ännes letzte Reise“ aufführen. Die dokumentarische Fiktion setzt sich mit dem Thema Euthanasie im Nationalsozialismus auseinander und macht dabei auch deutlich wie staatliche Institutionen wie der Provinzalverband Rheinland (Vorläufer des LVR) und deren Mitarbeiter für Morde in der Nazizeit mitverantwortlich waren.

Der Veranstaltungsort steht noch nicht fest. Den Termin - 14.03.20 - könnt ihr jedoch schon mal blocken...

 
 

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