Rund um den LVR-Haushalt

Lara Basten

Der in der Landschaftsversammlung am 13. Dezember 2023 mehrheitlich, jedoch gegen die Stimmen der Linksfraktion verabschiedete Umlagesatz von 15,45 Prozentpunkten wurde inzwischen durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) genehmigt. Die Linksfraktion begrüßt die erneute Kritik des Landes, die sich auf den hohen geplanten Eigenkapitalverzehr durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bezieht, insbesondere in Bezug auf die mittelfristige Finanzplanung, die ein Risiko für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landschaftsverbandes darstellt.

Das aktuelle vierte Konsolidierungsprogramm des LVR läuft noch bis 2025, ein Programm, das sowohl in seiner Entstehung 2021 als auch in seiner fortlaufenden Modifizierung stets von der Linksfraktion unterstützt wurde. Nun jedoch wurde es durch die Mehrheit der Landschaftsversammlung in Bezug auf die Ausgleichsrücklage verändert. Die Auswirkungen dieser Planänderungen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landschaftsverbandes werden sich im Laufe dieses Jahres zeigen, insbesondere wenn der Jahresabschluss für 2023 Ende März vorliegt. Im Verlauf des gesamten Jahres 2023 sowie in der letzten Sitzung des Jahres sowohl im Finanz- und Wirtschaftsausschuss als auch im Landschaftsausschuss wurde über die wirtschaftliche Lage des Landschaftsverbandes berichtet (siehe Vorlage 15/2180), und es muss mit einem erheblichen Defizit im Bereich der Eingliederungshilfeleistungen für Kinder mit (drohender) Behinderung im Haushaltsplan 2023 gerechnet werden. Dieses Defizit kann nicht durch andere Mittel gedeckt werden. Diese Entwicklungen werden teilweise auch auf lokaler Ebene beobachtet.

Gegensteuerungsmaßnahmen werden untersucht, doch für uns als Linksfraktion ist klar, dass niemals eine Diskussion über den Leistungsanspruch geführt werden darf und kann.

Es wird immer deutlicher, dass der verabschiedete Haushalt nur auf dem Papier eine Entlastung für die Kommunen darstellt und im aktuellen Rahmen nur schwer umsetzbar ist. Eine solide Haushaltspolitik sieht anders aus. Daher bleibt abzuwarten, welche mittelfristigen Auswirkungen auf den LVR und seine Mitgliedskörperschaften zu erwarten sind.

 

Doch nach der Verabschiedung des Haushalts und der Genehmigung der Umlage ist natürlich nicht alle Finanzthemen erledigt. Derzeit planen wir in Zusammenarbeit mit dem Kommunalpolitischen Forum eine kürzere digitale Informationsveranstaltung zum 3. NKF-Reform-Gesetz, das Ende Februar die letzte Lesung im Landtag durchlaufen hat, Auswirkungen auf alle kommunalen Haushalte hat und daher auch Euch als Mandatsträger:innen auf kommunaler Ebene betrifft.

Schaut daher regelmäßig auf der Seite des Kopofo vorbei oder meldet euch in der Fraktionsgeschäftsstelle, um direkt informiert zu werden, sobald ein fester Termin festgelegt wurde.

Wie in vielen anderen Gebietskörperschaften befindet sich der LVR nun neben der Abschlussplanung auch in der Vorbereitung für den neuen Haushalt, der, entgegen unserer anhaltenden Forderung, wieder ein Doppelhaushalt sein wird. Rund um diese Themen, aber auch andere lokale Themen mit finanziellen Auswirkungen, wollen wir gezielter mit euch in den Austausch treten und immer wieder auftretende Fragen zu Themen wie Umlage und Bemessungsgrundlage in einer Art FAQ beantworten. Wir freuen uns daher, wenn ihr uns mitteilt, was euch zu diesen Themen beschäftigt.