Linksfraktion beantragt Festsetzung der Landschaftsverbandsumlage auf 15,75 Prozent

Die Linke im LVR

Seriöse Entlastung von Kommunen und Kreisen, Planungssicherheit im LVR.

Die Fraktion DIE LINKE in der Landschaftsversammlung beantragt, die Landschaftsverbandsumlage für das Jahr 2024 auf 15,75 Prozent festzusetzen. Durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 ergäbe sich zwar eine Verbesserung der Umlagegrundlage für den Landschaftsverband, andererseits aber auch eine Absenkung der Schlüsselzuweisungen durch das Land. „Unterm Strich verbleibt durch geringfügig veränderte Aufwendungen und die auf rund 538 Mio. Euro gesunkenen Schlüsselzuweisungen eine Lücke von rund 3.657 Mio. Euro. Diese muss aus der Landschaftsverbandsumlage gedeckt werden“, erläutert die finanzpolitische Sprecherin der Linksfraktion Lara Basten.

Daraus ergebe sich eine rechnerische Umlagehöhe von 15,75 Prozent. Offen blieben dabei 2,5 Millionen Euro Defizit, die aus der Rücklage entnommen werden müssten. „Durch die verbesserte Umlagegrundlage profitieren die Kommunen und Kreise im LVR zum einen durch höhere eigene Einnahmen, zum anderen durch eine dadurch ermöglichte Absenkung der Umlage um 0,2 Prozent“, unterstreicht die Baesweilerin Basten. „Somit findet eine faktische Entlastung der Kommunen und Kreise trotz gestiegener absoluter Zahllast gegenüber dem LVR statt“.

Eine darüberhinausgehende Senkung der Landschaftsumlage sieht die Linksfraktion kritisch. „Eine stärkere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bis hin zu ihrem kompletten Verzehr ist weder für den LVR, noch für die Mitgliedskörperschaften und die kreisangehörigen Kommunen hilfreich“, betont die Fraktionssprecherin Ulrike Detjen. „Der Landschaftsverband kann innerhalb der kommunalen Familie nur dann Planungssicherheit gewährleisten, wenn kleine Schwankungen durch die Ausgleichsrücklage unterjährig ausgeglichen werden können“, so die Kölnerin. „Ausschließlich zu diesem Zwecke sollte die Rücklage Verwendung finden, besonders im Hinblick auf ihre geringe Höhe im Vergleich zum Gesamtvolumen des Haushalts“.

Zur Untermauerung verweist die Linksfraktion in ihrer Antragsbegründung auf die Haushaltsgenehmigungsschreiben des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung jeweils aus den Jahren 2017, 2020 und 2022, in denen immerzu vor einem anhaltenden Eigenkapitalverbrauch, dem der Verzehr der Ausgleichsrücklage gleichkommt, als „Risiko für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des LVR“ gewarnt wurde.