Haushaltsposition zur Regulierung der Flutschäden an LVR-Gebäuden schaffen 

Beschlussvorschlag:
1.    Die Verwaltung wird beauftragt, den baulichen Sanierungs- und Investitionsaufwand an LVR-Gebäuden, der durch das Starkregenereignis vom Juli 2021 entstanden ist, zu ermitteln.
2.    Die entsprechende Position wird in den Haushaltsplan eingestellt.

Begründung:
Die LVR Verwaltung hat eine Aufstellung der Flutschäden an LVR-Gebäuden infolge des Starkregenereignisses getätigt. Es fehlt bisher eine Darstellung der entstandenen Folgekosten.
Der Haushaltsplan dient zur Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Die Kosten für den baulichen Sanierungs- und Investitionsaufwand an LVR-Gebäuden sind darstell- und planbar und somit als Position in den Haushalt einzubringen.