Finanzanlagen des LVR an sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten - Antrag Nr. 15/88

Gemeinsamer Antrag 15/88 (DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen und Die Fraktion)

 

Beschlussvorschlag

1. Die Finanzanlagen des LVR werden zukünftig an Kriterien der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit ausgerichtet.
Hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit sollen die in der EU-Taxonomie formulierten Kriterien angewendet werden. Investitionen in Atomenergie werden ausgeschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlagerichtlinie des LVR, soweit notwendig, nach diesen Vorgaben zu überarbeiten.
3. Die in der aktuellen Anlagerichtlinie formulierten Ziele Rentabilität, Sicherheit der Anlagen, Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, sowie die langfristige Sicherung der Beamtenversorgung bleiben erhalten und werden durch die Nachhaltigkeitskriterien ergänzt [siehe S. 3 der „Richtlinie zur Kapitalanlage beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) für den LVR-Fachbereich Finanzmanagement, TreasuryManagement“].

Begründung

Die Anlage finanzieller Mittel durch den LVR erfüllt wichtige Funktionen zur Sicherung seiner Aufgaben: Die Finanzanlagen sollen rentabel und sicher sein, das Geld soll verfügbar sein, wenn es benötigt wird, Aufgaben wie die Beamtenversorgung sollen langfristig gesichert sein.

Der LVR wie die öffentliche Hand im Allgemeinen trägt aber mit der Auswahl ihrer Finanzanlagen eine besondere Verantwortung. Öffentliche Gelder sollten nur in Unternehmen fließen, in denen soziale und ökologische Mindeststandards gewährleistet werden.

Diese Unternehmen sollen z.B.:

  • Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte gewährleisten,
  • auf klimafreundliche statt fossile oder atomare Energie setzen

Im Falle von Staatsanleihen sollen die Staaten:

  • Demokratie und Menschenrechte gewährleisten
  • Das Pariser Klimaschutzabkommen unterzeichnet haben

Die genaue Ausgestaltung sollte durch die Finanzverwaltung des LVR erfolgen und in den demokratischen Gremien beraten und beschlossen werden. Die EU-Taxonomie zu nachhaltigen Investitionen gibt hinsichtlich der ökologischen Dimension einen Leitrahmen, an dem sich die Anlagerichtlinie des LVR orientieren kann (https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2020.198.01.0013.01.DEU).

Mit der Anpassung ihrer Anlagerichtlinien folgt der LVR einer Dynamik, die unter anderem durch das von der Bundesregierung geförderte Projekt „Klimafreundlich investieren – Kommunales Divestment und Re-Investment“ (www.kommunales-divestment.de) angeschoben wurde. Auch Kommunen im Gebiet des Landschaftsverbandes haben dieses Thema aufgegriffen und ihre Anlagerichtlinien an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet, so die Stadt Köln im Juni 2020 (siehe hier: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/21971/index.html und ausführlicher hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=777180&type=do)