Auslobung eines „Literatur- und Lyrikpreises des Rheinlandes“ durch den LVR

Antrag zum Haushalt 2024

1. Der Landschaftsverband Rheinland lobt ab 2024 jährlich einen „Literatur- und Lyrikpreis des Rheinlandes“ aus. Für diesen soll jede Prosa und Lyrik nominiert werden können, die von Personen aus dem Rheinland verfasst wurde oder die sich in bemerkenswert-auszeichnungswürdiger Art und Weise mit dem Rheinland befasst. Der Preis soll mit 10.000 Euro dotiert sein.

2. Das Nominierungs- und Auswahlverfahren soll dem des Rheinlandtalers Kultur entsprechen.

 

Begründung:

Im Unterschied zum Ruhrgebiet, vielen Städten und Bundesländern verfügt das Rheinland nicht über einen eigenen Literaturpreis. Dies ist bedauernswert angesichts der zahlreichen Prosa und Lyrik, die im und über das Rheinland verfasst und rezipiert werden. Es wäre nur folgerichtig, diese Lücke nun zu füllen, und hierzu ist der Landschaftsverband Rheinland aufgrund seiner kulturpolitischen und –pflegerischen Aufgaben sowie seiner Erfahrung mit Preisverleihungen und Kulturveranstaltungen prädestiniert.

Zugleich besteht die Notwendigkeit, sich unmissverständlich vom „Rheinischen Literaturpreis“ bzw. „Rheinischen Dichterpreis“ abzugrenzen, der von 1935 bis 1943 vom Landeshauptmann der Rheinprovinz jährlich verliehen wurde. Diese Abgrenzung kann unmissverständlich erfolgen durch die Namensnennung als „Literatur- und Lyrikpreis des Rheinlandes“.

Die vorgeschlagene Dotierung von 10.000 Euro entspricht derjenigen des Wissenschaftspreises des LVR.